Duisburg. Die Frage um den Verkauf des Wambachsee-Grundstücks ist weiterhin ungeklärt. Trotz Ausschreibung zum Verkauf gab es bisher keine Interessenten. Strittig ist zudem immer noch, ob das Bürgerbegehren von letztem Jahr, das sich gegen den Verkauf des Grundstücks aussprach, tatsächlich ungültig war.
Durfte der Stadtrat das Bürgerbegehren gegen den Verkauf des Seegrundstücks am Wambachsee wirklich ablehnen? Darüber entscheidet am Freitag das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Hinter den Kulissen hat es vor dem Showdown schon ein Vorspiel gegeben.
Die Bürgerinitiative hatte vor dem Wochenende eine einstweilige Verfügung beantragt, um den sofortigen Verkauf der umstrittenen Fläche zu verhindern. Die Gegner des Grundstücksverkaufs waren sich nämlich gar nicht mehr so sicher, dass die Verhandlung überhaupt stattfinden wird. Sie fürchteten, dass die Stadt schnell noch vor dem Gerichtstermin verkaufen werde, um Tatsachen zu schaffen.
Streit schreckte Käufer ab
Eine böse Vermutung? Aus Sicht der Stadt hätte sich die Bürgerinitiative den Antrag auf eine einstweilige Verfügung sparen können. „Bis zum Hauptsachetermin am Freitag werden wir das Grundstück nicht verkaufen“, sagt Stadtsprecher Peter Hilbrands. Das habe die Stadtverwaltung auch so dem Gericht mitgeteilt. Man wolle das Urteil abwarten.
Während die Bürgerinitiative juristisch gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens vorging, hatte das Immobilienmanagement der Stadt dennoch den Verkauf des Seegrundstücks nach vorne getrieben. Die Fläche war – aufgeteilt in drei Parzellen – zum Verkauf ausgeschrieben. Insgesamt sollte mehr als eine Million Euro erlöst werden. Die Bieterfrist lief am Wochenende ab. Das Ergebnis wollte die Stadt noch nicht bekanntgeben. „Wir wollen noch diese Woche abwarten“, sagt Peter Hilbrands. So soll auch kein Postnachzügler untergehen. Fraglich, ob es überhaupt welche gibt. Im Juli war kein einziges Gebot eingegangen. Die heftige öffentliche Auseinandersetzung um die idyllische Fläche hatte potenzielle Investoren und Häuslebauer verschreckt.
Positive Erwartungen
Bei der Bürgerinitiative zeigt man sich zuversichtlich, dass das Gericht am Freitag im Sinne der Verkaufsgegner entscheidet und den Weg für eine Abstimmung über den Verkauf freimacht. „Wir gehen davon aus, dass sich das Verwaltungsgericht unseren Argumenten anschließt“, sagt Hans-Jürgen Lehmann von der Bürgerinitiative.
Die Gegner hatten im vergangenen Jahr Unterschriften gesammelt, um den Verkauf durch die Stadt an einen Privatmann zu verhindern. Das Bürgerbegehren lehnte der Stadtrat ab. Die Stadtverwaltung erklärte sich daraufhin bereit, einen Zugang zum See freizuhalten und ein ordentliches Bieterverfahren für den Verkauf zu starten. Die Bürgerinitiative will beides nicht akzeptieren.