Wedau. . Die Aufregung war riesig. Und eine Bürgerinitiative klagt gegen den Stadtrat. Die Bürger fordern, dass die Stadt das idyllische Grundstück am Wambachsee nicht verkaufen darf. Jetzt ist offen, ob die stadt das Grundstück überhaupt verkaufen kann. Denn es gibt noch gar keine Gebote.

Das zunächst begehrte Seegrundstück am Wambachsee verkauft sich eher schleppend. In dem Bieterverfahren, das seit Ende Mai läuft, hat bisher noch kein Interessent Gebote abgegeben. Die Stadt bietet auf der Fläche drei Baugrundstücke mit einem Kaufpreis von jeweils etwa 350 000 Euro an.

„Es sind schon viele Gespräche geführt worden“, sagt Stadtsprecherin Anja Huntgeburth. Allerdings gebe es noch kein konkretes Gebot. Die Bewerbungsfrist für den Verkauf läuft noch bis zum 1. September. Gebote nimmt das städtische Immobilienmanagement IMD an.

Gericht entscheidet am 6. September

Offen ist auch noch, wie die Stadtverwaltung auf die Klage der Bürgerinitiative gegen die Bebauung des Seegrundstücks reagiert. Die Klagebegründung liege der Stadt jetzt vor, sagt Huntgeburth. Wie damit umgegangen wird, werde aber noch überlegt. Zu Details will sich die stadtverwaltung mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 6. September einen Verhandlungstermin angesetzt, um über die Klage der Bürgerinitiative zu befinden. Die Bürger, wenden sich gegen eine Entscheidung des Stadtrates. Dieser hatte im vergangenen Herbst ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf des Grundstückes aus formalen Gründen abgelehnt. Die Initiative sieht sich aber im Recht. Sie hatte im vergangenen Sommer etwa 17 000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Gäbe das Gericht der Initiative Recht, müsste der Stadtrat ein teures Bürgerbegehren durchführen. In diesem Fall müsste dann das Bieterverfahren um den Verkauf bis zu einer Bürger-Entscheidung ausgesetzt werden. Die Kosten für das Bürgerbegehren könnten ähnlich hoch sein, wie der mögliche Erlös, den die Stadt aus dem Grundstücksverkauf erzielen könnte.