Duisburg.

Die Stadt Duisburg widerspricht dem Vorwurf auch der Wedauer Initiative gegen den Grundstücksverkauf am Wambachsee, sie habe die Vertreter der Bürgergemeinschaft nicht ausreichend über die rechtlichen Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren beraten.

Wie berichtet hatte die Verwaltung das Begehren für unzulässig erklärt. Es habe, so Stadtsprecher Kopatschek, es mehrere Gespräche und schriftliche Hinweise gegeben, die frühzeitig deutlich machten, dass das Bürgerbegehren aus verschiedenen Gründen nicht den Regeln der Gemeindeordnung entspricht.

"Es mangelt an Fingerspitzengefühl"

Dazu sei den Vertretern der Bürgergemeinschaft auch die entsprechende Rechtsprechung zur Verfügung gestellt und erläutert worden. Die Stadt habe frühzeitig klargestellt, dass es aus ihrer Sicht verschiedene Risiken für die Beurteilung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gibt.

„Es mangelt an Fingerspitzengefühl beim Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern“, erklärt dagegen Ratsherr Hagenbuck, Vorsitzender des Wählerbündnis SGU. Er bezweifelt, dass der Rat der Stadt ohne ein juristisches Gutachten korrekt über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden kann und befürchtet, dass sich die Verwaltung hier schlichtweg aus der Verantwortung ziehen will und die Entscheidung dem Rat überlässt.