Duisburg-Wanheim.
Die Gegner der Atommüll-Firma GNS aus Wanheim fordern die Schließung der Anlage. Grund sei die unzureichende Sicherung gegen Flugzeugabstürze. Wegen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein sehen sich die Gegner im Rückenwind.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hatte jüngst die Genehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager am Atomkraftwerk Brunsbüttel aufgehoben. Nach Auffassung der Richter hat das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz die Sicherheit dieses Zwischenlagers vor einem Terrorangriff nicht ausreichend geprüft. Für die Anti-Atom-Initiativen aus dem Münsterland und den Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz ist das Wasser auf ihre Mühlen: Auch die Anlage der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) in Wanheim sei nicht gegen Flugzeugabstürze geschützt.
"Ungeschützen Atomanlagen endlich stilllegen"
„Wenn Rot-Grün es ernst meint mit dem Atomausstieg für NRW“, heißt es in einer Stellungnahme der Umwelt-Initiativen an die Adresse der Landesregierung in Düsseldorf, „dann muss das Urteil Anlass genug sein, diese ungeschützten Atomanlagen endlich stillzulegen.“
Eine Gerichtssprecherin hat Zweifel daran, dass sich das Urteil 1:1 auf die Wanheimer Anlage übertragen lasse. Die sieht auch GNS-Pressesprecher Michael Köbl in Essen so. „Es handelt sich um hochradioaktives Material, das in Brunsbüttel gelagert wird“, sagt er. „Dafür haben wir hier gar keine Genehmigung.“ Die Wanheimer Anlage falle nicht unter das Atomrecht, sondern unter die sogenannte Strahlenschutzverordnung.
Dafür gibt es ein ganz anderes Genehmigungsverfahren“, so Michael Köbl. Und die jeweiligen radioaktiven Belastungen seien auch nicht miteinander vergleichbar. Köbl: „In unserer gesamten Betriebsstätte ist maximal ein Fünfmillionstel der Radioaktivität zugelassen, die für einen einzigen Castorbehälter zugelassen ist.“ In Brunsbüttel sei jedoch Platz für bis zu 80 solcher Behälter - als theoretische Obergrenze.
Abfälle aus Atomkraftwerken für eine Endlagerung zerkleinert
Bei GNS in Wanheim werden seit Mitte der 80er Jahre schwach- bis mittelradioaktive Abfälle auch aus Atomkraftwerken für eine Endlagerung zerkleinert und in Fässer gepresst. Es handelt sich um Arbeitsbekleidung, Werkzeuge und Baumaterialien.
Wie das Gericht in Schleswig mitteilt, dürfen auf dem AKW-Gelände in Brunsbüttel seit 2003 Castorbehälter mit benutzten Brennelementen für die Dauer von bis zu 40 Jahren gelagert werden. Das Bundesamt habe es aber, so das Gericht, versäumt, die Folgen des Absturzes eines großen Verkehrsflugzeugs darauf vor Erteilung der Genehmigung zu ermitteln, obwohl es Daten dazu gab.