Auf den letzten Drücker hat nun auch die Düsseldorfer Bezirksregierung Berufung gegen das Urteil der dritten Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 25. Mai dieses Jahres eingelegt. Das Gericht hatte im Mai der Klage gegen die Genehmigung der Pipeline teilweise stattgegeben und trug der Bezirksregierung auf, weiter zu prüfen inwieweit die Trasse erdbebensicher ist. In wichtigen Punkten wurde die Klage von Pipeline-Gegnern jedoch auch abgewiesen: Bei der Trassenführung, der Sicherheit des Materials und bei der Enteignung von Grundstücken hatte das Verwaltungsgericht keine Einwände.
Die Frist zur Einlegung der zugelassenen Berufung endet an diesem Donnerstag. Nachdem die Aufsichtsbehörde in der Landeshauptstadt das schriftliche Urteil einen Monat studiert hat, legte sie fristgerecht Berufung ein.
Für Erich Hennen, Sprecher der Duisburger Bürgerinitiative COntra Pipeline, ist der Schritt der Bezirksregierung keine Überraschung. „Das habe ich erwartet. Wenn die Bezirksregierung keine Berufung eingelegt hätte, wäre sie bei der Revision beim Oberverwaltungsgericht nicht beteiligt gewesen.“
Die Bezirksregierung begründete am Donnerstag ihre Berufung: „Aufgrund des umfangreichen Sach- und Streitgegenstandes ist eine intensive Prüfung der Urteilsgründe erforderlich. Das umfangreiche Protokoll der mündlichen Verhandlung ist der Bezirksregierung erst am 15. August zugegangen und muss in technischer und rechtlicher Sicht noch ausgewertet werden.
CO-Pipeliner-Gegner werfen Bayer Lärmterror vor
Wegen der erforderlichen umfangreichen Prüfung hat die Bezirksregierung die Verlängerung der Begründungsfrist beantragt. Hierüber entscheidet das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Ohne eine solche Verlängerung endet die Frist zur Begründung der Berufung am 25. September.“
Schweres Geschütz fuhr indes Dieter Donner, Sprecher der südlichen Bürgerinitiativen gegen die Bayer-Pipeline auf. Arbeiten an der Pipeline in Monheim bezeichnete Donner als einen „Lärmterror“, den Bayer veranstaltet. Als Ausbesserung „kleinerer Schäden der äußeren Kunststoff-Ummantelung aus“ hatte Bayer die Isolationsarbeiten an der Pipeline angekündigt. Die Bezirksregierung hatte genehmigt, dass im Bereich Monheim Arbeiten an der äußeren Kunststoff-Isolierung der Kohlenmonoxid-Pipeline von Bayer Material Science vorgenommen werden dürfen.
Der Konzern zu den Arbeiten: „Nachdem die Rohre der CO-Pipeline vollständig verlegt waren, wurde die Kunststoff-Isolierung planmäßig auf eventuelle Schäden geprüft. Im südlichen Trassenbereich ergaben sich dabei Hinweise auf fünf schadhafte Stellen, eine davon auf Monheimer Stadtgebiet. Bei den entdeckten Fehlstellen handelt es sich um kleine Schäden an der äußeren Isolierung zum Korrosionsschutz – also nicht am eigentlichen Rohr. Verkratzungen der Kunststoff-Ummantelung können bei aller Einbau-Sorgfalt vorkommen.“
Die Ausführung der Arbeiten, so Dieter Donner, habe Bayer als Freibrief für unbeschränkte Lärmbelastung empfunden. Die Mitteilung von Bayer zu den Arbeiten kommentiert Dieter Donner: „Von dem grobschlächtigen Verpressen des Mantelrohrs an der Berghausener Straße (G 45 in der offiziellen Karte nahe Wasserskizentrum) kein Wort und auch nicht davon, dass dort über dem alten Mantelrohr ein weiteres Mantelrohr und etwa drei Meter näher an der Straßendecke verpresst wurde, da offensichtlich das alte Rohr nicht zu bergen war. Das gilt allerdings nicht nur für das Mantelrohr, sondern auch für das alte Pipelinerohr, das schon ‘stressdruckgeprüft’ war. Dafür soll jetzt ein ‘neues’ Pipelinerohr oberhalb eingezogen werden.“
Inzwischen hat Dieter Donner die ihm von der Bezirksregierung zugesagte Möglichkeit der Akteneinsicht wahrgenommen. Erich Hennen: „Dabei hat Dieter Donner weitere prekäre Punkte gefunden.“ Auch Hennen hat bei der Bezirksregierung Akteneinsicht beantragt.