Duisburg-Süd/Düsseldorf. .
Die Verkündigung in der Glasdachhalle des Verwaltungsgerichtes in der Verhandlung gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Kohlenmonoxid-Leitung der Bezirksregierung dauerte am Mittwochmittag gerade mal zehn Minuten, wird aber Betreiber Bayer Material Science lange weitere Zeit davon abhalten, die Pipeline mit dem giftigen Gas zwischen Köln-Worringen und Krefeld-Uerdingen in Betrieb nehmen zu können.
Vorsitzender Richter Winfried Schwerdtfeger verkündete in dem Urteil, gegen das ausdrücklich Revision zugelassen wurde, dass der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung vom Februar 2007 rechtswidrig und deswegen nicht vollziehbar ist. Für die Alternative, den Planfeststellungsbeschluss komplett aufzuheben, konnte sich die Dritte Kammer des Verwaltungsgerichts nicht entscheiden.
Die Anwälte der Kläger, des Monheimer Landwirts Muhr und der Gebrüder Schiefer, deren Eigentum durch die Pipeline berührt ist, zeigten sich mit dem Ausgang zufrieden: „Das ist mehr, als wir uns erhofft haben“, so Rechtsanwalt Dr. Heide.
Drei Aspekte sieht die dritte Kammer im Planfeststellungsverfahren, so Schwerdtfeger in einer ersten mündlichen Begründung des Urteils, nicht „hinreichend berücksichtigt.“ Die vom Gutachter Dr. Schwarz, wie in unserer gestrigen Ausgabe berichtet, skizzierte Gefahr der Erdverflüssigung sei nicht komplett auszuschließen. In dem Gutachten, das zum Planfeststellungsbeschluss führte, wurde behauptet, dass dies zu vernachlässigen sei. Damit sei der Nachweis der Erdbebensicherheit der Pipeline nicht erbracht. „Dies bedeutet aber nicht, dass dieser Nachwies nicht erbracht werden kann“, so Schwerdtfeger weiter.
Weiterhin bemängelten die Richter, dass überirdische Teile der Pipeline wie eine Rohrbrücke in Dormagen in puncto Erdbebensicherheit nicht geprüft worden sind. Auch Gutachter Dr. Schwarz hatte mitgeteilt, dass er oberirdische Teile wie zum Beispiel die Schieberstationen nicht geprüft habe. Als dritten Grund, der zum Urteil geführt habe, nannte der Vorsitzende Richter fehlende Erhebungen des Baugrundes auf Hohlräume, die durch Verkarstung entstehen können. Weitere beantragte Punkte der Kläger wurden abgewiesen, so ging es um das Material der Pipeline in puncto Erdbebensicherheit und um das vom Landtag verabschiedete Rohrleitungsgesetzt. Der Zugriff auf Privateigentum sei hinzunehmen, das Bedarfsgesetz sei verfassungskonform. Auch an der veränderten Trassenführung an einigen Stellen sahen die Richter keinen Korrekturbedarf.
Erich Hennen, Sprecher der Duisburger Bürgerinitiative COntra-Pipeline, begrüßt das gefällte Urteil und wertet es als einen wichtigen weiteren Schritt, um die Inbetriebnahme gänzlich zu verhindern.