Düsseldorf. . Der Planfeststellungsbeschluss für die Kohlenmonoxid-Pipeline des Chemiekonzerns Bayer ist rechtswidrig. Das entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Mittwoch. Es gab damit den Klagen zweier Anwohner der Röhre von Krefeld nach Dormagen Recht.
Im Streit um die Kohlenmonoxid-Leitung des Chemiekonzerns Bayer haben die Pipeline-Gegner einen Etappenerfolg erzielt. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschied am Mittwoch, dass der Planfeststellungsbeschluss für die CO-Leitung rechtswidrig sei und daher vorläufig nicht vollzogen werden dürfe. Das bedeutet, dass die Pipeline weiterhin nicht in Betrieb genommen werden darf. Mit der Leitung will Bayer Kohlenmonoxid für die Kunststoffproduktion zwischen seinen beiden Standorten Dormagen und Krefeld transportieren.
Nachweis über Erdbebensicherheit fehlt
Die Richter monierten vor allem den mangelnden Nachweis der Erdbebensicherheit. Zwei Gutachter hatten die Leitung zwar unabhängig voneinander untersucht, jedoch unter anderem die überirdischen Teile der Pipeline ausgespart. Die Richter wiesen daher an, den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf nicht umzusetzen.
Zugleich betonten sie jedoch, der Beschluss werde nur in Teilen infrage gestellt. Damit könnte Bayer in einem Ergänzungsverfahren die notwendigen Nachweise zur Erdbebensicherheit erbringen, um seine Pipeline doch noch in Betrieb nehmen zu können. Zu einem zeitlichen Rahmen wollte sich Regierungspräsidentin Anne Lütkes jedoch nicht äußern.
Kläger sehen sich bestätigt
Die Klägerseite zeigte sich nach der Urteilsverkündung zufrieden. "Wir haben gewonnen, das freut uns", sagte Rechtsanwalt Joachim Hagmann. Die Kläger, zwei Anwohner der Pipeline, hatten gegen das Planfeststellungsverfahren geklagt, weil sie es für rechtswidrig halten. Allerdings wollten sie die Pipeline dadurch eigentlich ganz verhindern, weil sie Gasunfälle befürchten. Rechtsanwalt Hagmann kündigte an, eine Berufung gegen das Urteil werde geprüft.
Das will auch die Bezirksregierung Düsseldorf tun. "Wir warten die schriftliche Urteilsbegründung ab, danach werden wir über eine Berufung nachdenken", sagte Regierungspräsidentin Lütkes. Zum Urteil selbst sagte sie: "Wir können damit leben." Schließlich müsse der Planfeststellungsbeschluss lediglich ergänzt werden. Sollte Bayer entsprechende Unterlagen einreichen, würden diese ergebnisoffen geprüft.
Bayer gibt sich zuversichtlich
Stefan Gehring, Leiter der Rechtsabteilung der Bayer-Sparte MaterialScience, die die Pipeline betreiben will, gab sich nach dem Urteil zuversichtlich, dass die Leitung letztlich in Betrieb genommen wird. Während der Gerichtsverhandlung habe sich bestätigt, dass die Pipeline sicher sei, sowohl was Material und Trassenwahl als auch was die Erdbebensicherheit betreffe, sagte Gehring. Nun müssten noch die fehlenden Nachweise erbracht werden.
Umweltminister Johannes Remmel kritisierte nach der Entscheidung der Richter den Chemiekonzern. "Bayer hat mit einer Vielzahl von Planungs- und Ausführungsfehlern dazu beigetragen, dass vorhandene Zweifel an einem sicheren Betrieb der CO-Pipeline stetig verstärkt worden sind", sagte der Grünen-Politiker. Zugleich kündigte er eine genaue Prüfung des Urteils an, um weitere Schlüsse zu ziehen.
Der Landtag hatte das für den Bau der CO-Pipeline erforderliche Gesetz im März 2006 einstimmig beschlossen. Ein Jahr später gab die Bezirksregierung grünes Licht. Die Leitung wurde inzwischen zwar fast vollständig gebaut, jedoch nicht in Betrieb genommen, weil Gerichte dies untersagt hatten. Mit der 67 Kilometer langen Pipeline will Bayer Kohlenmonoxid für die Kunststoffproduktion zwischen seinen beiden Standorten Dormagen und Krefeld transportieren.
Kohlenmonoxid-Pipeline
Kritiker fürchten Gasunfälle
Kritiker befürchten Gasunfälle durch Lecks in der Leitung. Ein Gutachten, das die Kreisverwaltung Mettmann in Auftrag gegeben hatte, kam zu dem Schluss, dass bei einem Bruch der Leitung mehr als 143.000 Menschen in einem Radius von 1,5 Kilometern gefährdet wären. Bayer verweist darauf, dass die Leitung notwendig ist, um Tausende Arbeitsplätze am Rhein mittelfristig zu sichern.
Die Klagen der beiden Anwohner, die nun in Düsseldorf verhandelt wurden, waren nur zwei von vielen. Insgesamt lägen dem Gericht 41 Klagen vor, sagte der Vorsitzende Richter Winfried Schwerdtfeger. Die meisten von ihnen befassen sich mit dem Eigentumsrecht, weil die Pipeline über zahlreiche Privatgrundstücke verläuft. Dieses Thema war im nun beendeten Prozess jedoch ausgeklammert. (dapd)