Duisburg/Düsseldorf.

Eine Woche lang beschäftigt die Kohlenmonixid-Pipeline der Bayer-Tochter Material Science (BMS) nun die dritte Kammer des Verwaltungsgerichtes in Düsseldorf. Nachdem vor zwei Jahren von der gleichen Kammer der Bayer-Antrag auf eine Betriebsgenehmigung abgelehnt wurde, wird nun die Klage des Monheimer Landwirtes Muhr sowie dem Ehepaar Schiefer gegen die Planfeststellung der umstrittenen CO-Pipeline von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen in der Hauptsache verhandelt.

Die rund 67 Kilometer lange Trasse, die in Köln sowie im Duisburger Ortsteil Mündelheim den Rhein kreuzt, ist komplett fertiggestellt, die Betriebsgenehmigung steht aber noch aus.

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Nach Angaben des Konzerns wird das Gift Kohlenmonoxid am Standort Uerdingen dringen für die Kunststoffproduktion benötigt. Leitungsgegner, weit über 100.000 Unterschriften haben die Bürgerninitiativen längs der Leitung gesammelt, bezweifeln die Notwendigkeit am Standort Uerdingen nicht, wollen aber, dass das hochgiftige und geruchslose Gas am Produktionsstandort direkt hergestellt wird.

Strittige Punkte neu erörtern

Neben dem Verwaltungsgericht beschäftigt sich auch die Bezirksregierung, als Planfeststellungsbehörde als Beklagte vor dem Verwaltungsgericht vertreten, derzeit mit einem weiteren öffentlichen Planfeststellungsverfahren, um strittige Punkte wie geänderte Trassenführung der Pipeline, durch BMS eigenmächtig geändertes Material (Rohrstärke) oder nicht ausreichende Abdeckung der Pipeline, die auf Duisburger Gebiet zusammen mit einer Erdgasleitung verlegt wurde, mit sogenannten Geogrid-Matten erneut zu erörtern.

Vorsitzender Richter Winfried Schwerdfeger machte zu Beginn des Verfahrens deutlich, dass die „eigentumsrechtliche Umsetzung (Enteignung) des vom Landtag beschlossenen Rohrleitungsgesetzes, hier liegen 42 Klagen dem Verwaltungsgericht vor, ebenso nicht Bestandteil des Verfahrens sein wird wie die bauliche Umsetzung der Leitung“, sofern diese nicht in Bescheide eingeflossen seien. BMS hat inzwischen seinen Antrag, statt der geforderten 80 cm breiten Geogrid-Matten die verlegten 60 cm breiten Abdeckungen zu genehmigen, wieder zurückgezogen.

Am ersten Verhandlungstag stellte der von Gericht bestellte Gutachter Dr. Schwarz (weimar) sein Gutachten zur Erdbebensicherheit vor und empfahl dabei, weitere Untersuchungen zur Bodenbeschaffenheit unter der Leitung durchzuführen, nur dann sei eine Gefährung komplett auszuschließen.