Duisburg-Süd. .
Was tun gegen den Kahlschlag entlang der Bahnstrecken? Darüber sprach Martin Kleinwächter mit Horst Meister, dem für Baumschutz zuständigen Landesvorstandsmitglied beim Bund Umwelt- und Naturschutz Deutschland.
Die Abholzaktionen im Auftrag der DB in Duisburg, sind sie eine lokale Erscheinung oder ein landesweites Problem?
Horst Meister: Es ist sogar ein bundesweites Problem, nach unseren Beobachtungen in diesem Jahr in besonders schlimmem Ausmaß.
Wie erklären Sie sich die offenbar mangelnde Sensibilität für den Naturschutz?
Meister: Die Ursache liegt wohl darin, dass die Deutsche Bahn sich seit Jahrzehnten die Genehmigung für derartige Fällungen selbst gibt und hierfür keine Kontrollmechanismen existieren.
Das kann aber doch nicht erklären, wieso es in diesem Jahr besonders schlimm ist, oder?
Meister: Es liegt wohl daran, dass man jahrelang aus Kostengründen keinerlei Pflegemaßnahmen betrieben hat und deshalb auf einen Schlag so massiv vorgeht.
Aber abgeholzt werden darf doch nur, um die Sicherheit des Bahnverkehrs zu gewährleisten. Sehen Sie, dass die Bahn sich an diese engen Grenzen gehalten hat?
Meister: Die Grenzen sind subjektiv definiert und deshalb gibt es immer wieder Streit darüber.
Nun glaubt die Stadt Duisburg, zumindest die gröbsten Verstöße, nämlich die gegen die städtische Baumschutzsatzung, durch ein Bußgeldverfahren ahnden zu können. Bringt das etwas?
Meister: Uns sind keine Fälle bekannt, dass in anderen Kommunen derartige Versuche erfolgreich waren.
Welchen Weg halten Sie für aussichtsreicher, um solche Kahlschläge in Zukunft zu verhindern?
Meister: Regelmäßige Pflege und einen schonenden Umgang mit der Natur in Zeiten des Klimawandels.
Aber das Bewusstsein dafür ist offenbar doch nicht vorhanden, oder?
Meister: Die Verantwortlichen bei der Deutschen Bahn sind nach wie vor beratungsresistent. Deshalb müssen die Regierungen in Bund und Ländern für eine Lösung sorgen. Vor allem muss die Möglichkeit, auch in der Schonzeit vom 1. März bis 30. September abholzen zu können, abgeschafft werden. Diese Schonzeit ist im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben.