Duisburg. 83 Häuser sollen im Landschaftsschutzgebiet gebaut werden. Laut neuer Untersuchung ist das kein Problem – ein Duisburger Beirat sieht das anders.

Knapp drei Wochen noch liegen die aktualisierten Pläne zum Rahmerbuschfeld aus. Dort sollen 83 neue Häuser und ein Supermarkt entstehen. Die einen begrüßen diesen neuen Wohnraum im begehrten Duisburger Süden, die anderen, Anwohner und Naturschützer, protestieren gegen die geplante Bebauung einer derzeit als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Fläche. In seiner jüngsten Sitzung hat der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde sich klar gegen eine Bebauung positioniert – trotz einer inzwischen vorliegenden neuen Untersuchung.

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Grund ist das FFH-Gebiet Überanger Mark, das direkt an das geplante Neubaugebiet angrenzt. FFH steht für Flora-Fauna-Habitat; ein Bereich, der besonders streng geschützt ist. Ein Naturschutzgebiet ist der betroffene Bereich ohnehin; FFH-Gebiete sind darüber hinaus Teil eines europaweiten Netzes von Schutzgebieten mit dem Ziel, seltene und gefährdete Arten sowie deren Lebensräume zu erhalten.

Nur 80 statt 300 Meter Abstand zum Naturschutzgebiet: Ist das erlaubt?

In einer ersten Offenlage der Pläne zum Rahmerbuschfeld war nur eine FFH-Vorprüfung enthalten, nun liegt auch die darauffolgende Stufe vor, die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. Sie soll darlegen, ob 83 neue Häuser samt Supermarkt mit nur 80 Metern Abstand zum FFH-Gebiet dieses negativ beeinflussen – die EU schreibt eigentlich 300 Meter Mindestabstand zu solchen Gebieten vor.

Die Einschätzung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde formuliert dessen Vorsitzender Johannes Meßer so: „Die berechtigten naturschutzfachlichen Einwände aus der ersten Beteiligung werden mit der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nur zum Teil ausgeräumt.“

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Einstimmig ist der Beirat der Ansicht, die Bebauung „verkleinert die Lebensräume geschützter Arten (insbesondere Jagdgebiete)“. Zudem gingen bei Umsetzung der Pläne „zahlreiche Störungen bis in das FFH-Gebiet“ hinein, unter anderem durch Licht, Lärm, freilaufende Haustiere und Spaziergänger. Das Fazit des Beirats: „Damit werden FFH-Arten beziehungsweise deren Entwicklungspotenzial beeinträchtigt.“ Seine Forderung: „Das Landschaftsschutzgebiet steht in einer wichtigen funktionalen Beziehung zum FFH-Gebiet und muss vollständig erhalten werden.“

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Die Untere Naturschutzbehörde hatte bei der Stadt Duisburg auf die jetzt vorgelegte FFH-Verträglichkeitsuntersuchung gedrängt. Hintergrund: Die Pufferzone von 300 Metern Abstand zwischen Bebauung und Schutzgebiet darf nur unterschritten werden, wenn eine solche Prüfung dem Bauvorhaben die Unbedenklichkeit hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das Schutzgebiet bescheinigt.

Die Untersuchung im Auftrag der Stadt kommt zu diesem Schluss – die Naturschützer lesen dieselben Fakten allerdings weiterhin anders.

>> RAHMERBUSCHFELD: EINSPRÜCHE NOCH BIS 19. SEPTEMBER MÖGLICH

  • Die aktualisierten Pläne fürs Rahmerbuschfeld liegen noch bis zum 19. September öffentlich aus. Bis dahin sind alle Unterlagen einsehbar auf duisburg.de/bauleitplanung, außerdem im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7.
  • Termine zur Einsichtnahme können während der Auslegungsfrist vereinbart werden: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr unter 0203 283-3623 oder per E-Mail an a.steinbicker@stadt-duisburg.de. Die Stadt weist darauf hin, dass Auskünfte zu den Entwürfen nur telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache möglich sind.
  • Ein Infoabend der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld zum Bauvorhaben findet statt am Donnerstag, 8. September, um 19 Uhr im Pfarrsaal St. Hubertus, Am Rahmer Bach 12.