Duisburg. Die überarbeiteten Pläne fürs Rahmerbuschfeld liegen erneut aus. Nach Kritik am geplanten Supermarkt-Standort gibt es ein neues Gutachten.

Seit einer Woche liegt der überarbeitete Bebauungsplan für das Neubaugebiet Rahmerbuschfeld aus. Bis zum 19. September können Bürger sich selbst ein Bild vom umstrittenen Bauvorhaben machen. Ein Thema ist der Standort des geplanten Supermarktes.

Im Rahmerbuschfeld sollen 83 neue Häuser entstehen, außerdem ein 1300 Quadratmeter großer Vollsortimenter mit Parkplätzen und Außengastronomie. Aber: Das geplante Baugebiet grenzt direkt an ein besonders streng geschütztes Naturschutzgebiet. Neben dem „attraktiven Wohngebiet“ solle der Supermarkt die „wohnortnahe Versorgung in Rahm ermöglichen“, sagt die Verwaltung.

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Aufgrund von zahlreichen Einwänden gegen den Standort Rahmerbuschfeld, für den geplanten Nahversorger, hat die Stadt Duisburg nach der Verträglichkeitsprüfung aus dem Jahr 2016 im Frühjahr 2020 die Firma Cima Beratung und Management GmbH erneut beauftragt, eine weiter gutachterliche Bewertung von alternativen Standorten für den Lebensmittelvollsortimenter in Rahm zu erstellen. Neben sechs Standorten innerhalb Rahms wurde in diesem Gutachten auch Großenbaum als Alternativstandort mit einbezogen.

Überprüft wurden die Standorte in dem Gutachten in Bezug auf Grundstücksgröße, Einwohner im Einzugsgebiet und Planungsrecht. Eine Übersicht:

Standort Rahmerbuschfeld

Laut Cima erfüllt der Standort Rahmerbuschfeld in Hinblick auf die Grundstücksgröße die „Mindestanforderungen für die Ansiedlung eines Vollsortimenters“. Zudem liege der Standort an der Hauptdurchfahrtsstraße (Angermunder Straße) und ist gut zu erreichen. „Durch die geplante Wohnbauentwicklung kann das Vorhaben in geeigneter Weise in die Umgebung eingefügt werden“, heißt es im Gutachten.

Standort Dreieckswiese Am Knappert

Positiv am Standort Dreieckswiese Am Knappert sei die Erreichbarkeit über die Angermunder Straße. „Aufgrund der hohen Frequentierung der Straße ist der Standort verkehrlich gut erschlossen. Darüber hinaus ist die Bushaltestelle Rahm Kirche dem Standort direkt vorgelagert.“ Allerdings erfülle die Dreieckswiese mit maximal zu erreichenden 2200 Quadratmetern in Hinblick auf die Grundstücksgröße nicht die Mindestanforderungen für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters. Dafür soll hier bald die neue Sporthalle der Rahmer Grundschule gebaut werden.

Standort Am Böllert

Das Cima-Gutachten hat ergeben, dass der Standort Am Böllert in Hinblick auf die Grundstücksgröße von rund 13.575 Quadratmetern die Mindestanforderungen für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters erfüllt. „Allerdings schränkt die Anbauverbotszone die Bebaubarkeit des Grundstücks sehr stark ein.“ Zudem sei der Standort nur schlecht zu erreichen, eine Bushaltestelle ist fußläufig nicht zu erreichen, die Straße Zur Kaffeehött ist in Richtung Norden nur für Anlieger frei gegeben und könne daher nicht als Zufahrtsstraße des Standortes gewertet werden.

Standort nördlich der Kirche St. Hubertus

Der Standort an der Ecke Angermunder Straße/Rahmer Bach ist mit rund 2.300 m² für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters laut Gutachten zu klein. Durch die Lage an der Hauptdurchfahrtsstraße des Stadtteils und der unmittelbar benachbarten Autobahnauffahrt zur A 524 sei der Standort als sehr zentral zu bezeichnen. „Die topographischen Gegebenheiten, der denkmal- und wasserschutzrechtlichen Belange sowie der Zufahrtssituation zu der Kfz-Werkstatt“ seien für eine Ansiedlung eines Vollsortimenters allerdings nur wenig geeignet.

Die Größe der Freifläche hätte am S-Bahnhof in Rahm-West für einen Supermarkt ausgereicht.
Die Größe der Freifläche hätte am S-Bahnhof in Rahm-West für einen Supermarkt ausgereicht. © WAZ | Ant Palmer

Standort S-Bahnhof Rahm-West

Der Standort hätte in Hinblick auf die Grundstücksgröße die Mindestanforderungen für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters erfüllt. Allerdings gibt es auch hier bereits andere Pläne: 16 Reihenhäuser sind an der Straße „Am Böllert“ geplant, dazu ein mehrstöckiges Geschäfts- und Bürogebäude sowie eine Tiefgarage.

So soll die Bebauung am S-Bahnhof in Rahm aussehen.
So soll die Bebauung am S-Bahnhof in Rahm aussehen. © funkegrafik nrw | Pascal Behning

Standort Schützenplatz

Laut Gutachten wäre der Standort am Schützenplatz mit seinen rund 19.440 m² ausreichend groß. Da der Schützenplatz nur über den verkehrsberuhigten Reiserpfad zu erreichen ist, „stellt die Erreichbarkeit ein großes Defizit dar“.

Flächenpotenziale im Nahversorgungszentrum Großenbaum

Das Nahversorgungszentrum Großenbaum erstreckt sich im Wesentlichen entlang der Großenbaumer Allee über eine Distanz von rund 700 Metern zwischen der Einmündung Am Lipkamp im Süden und dem Lidl im Norden. Das Gutachten der Firma Cima hat ergeben, dass „innerhalb des Nahversorgungszentrums Großenbaum keine Flächenpotenziale für die Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes vorhanden sind, wenn man als Mindestgröße ein Grundstück von rund 4.000 m² zugrunde legt.“ Das Gebiet ist flächendeckend bebaut.

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Das Ergebnis

Sowohl aus Sicht der Stadtplanung als auch aus Betreibersicht „stellt der vorgesehene Standort Rahmerbuschfeld nach der durchgeführten Prüfung von sechs Alternativflächen den Standort mit der höchsten Eignung für die Neuansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters dar“, heißt es im Gutachten. Aus diesem Grund empfiehlt die Cima „die Weiterverfolgung des Standortes Rahmerbuschfeld für die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters“.

Alle Unterlagen zum Rahmerbuschfeld sind einsehbar auf duisburg.de/bauleitplanung. Außerdem sind die Unterlagen einsehbar im Amt für Stadtentwicklung.