Duisburg. 83 neue Häuser im Duisburger Süden will die Stadt, Naturschutz eine Bürgerinitiative. Ab 25. Juli kann jeder die Rahmerbuschfeld-Pläne einsehen.

Die Pläne für das Rahmerbuschfeld werden neu ausgelegt. Das Neubaugebiet ist umstritten: Dort sollen 83 neue Häuser im begehrten Duisburger Süden entstehen, außerdem ein Supermarkt. Aber: Das geplante Baugebiet grenzt direkt an ein besonders streng geschütztes Naturschutzgebiet. Von Montag, 25. Juli, bis zum 19. September liegen die Pläne nun, wie vom Rat beschlossen, erneut aus.

Duisburg will Häuser im attraktiven Süden der Stadt bauen

Öffentlich ausgelegt werden der überarbeitete Bebauungsplanentwurf sowie die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplans. „Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist es, ein attraktives Wohngebiet in Form einer aufgelockerten Wohnbebauung zu entwickeln, um der Nachfrage nach Wohnbauland im Duisburger Süden zu entsprechen“, so die Verwaltung. Der Supermarkt solle die „wohnortnahe Versorgung in Rahm ermöglichen“.

Naturschützer kritisieren Neubaugebiet Rahmerbuschfeld massiv

Durch das Neubaugebiet Rahmerbuschfeld würden die Häuser dicht an das streng geschützte FFH-Gebiet heranrücken.
Durch das Neubaugebiet Rahmerbuschfeld würden die Häuser dicht an das streng geschützte FFH-Gebiet heranrücken. © www.blossey.eu | Hans Blossey

Kritik an dem Vorhaben gibt es vor allem von Naturschützern, einer Bürgerinitiative und aus der Politik von Grünen und Linken. Ihr Hauptargument: Zu sogenannten FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) gilt ein Mindestabstand für Bebauung von 300 Metern, die geplante Bebauung soll aber auf bis zu 50 Meter an das Gebiet heranrücken. Umweltgutachten im Auftrag der Stadt Duisburg stufen das als unbedenklich ein.

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Bürger können sich vom 25. Juli bis 19. September selber ein Bild machen. Dann sind alle Unterlagen zum Rahmerbuschfeld einsehbar auf duisburg.de/bauleitplanung. Außerdem sind die Unterlagen einsehbar im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7.

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Termine zur Einsichtnahme können während der Auslegungsfrist vereinbart werden: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr unter 0203 283-3623 oder per E-Mail an a.steinbicker@stadt-duisburg.de. Die Stadt weist darauf hin, dass Auskünfte zu den Entwürfen nur telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache möglich sind.

Einwände gegen das Rahmerbuschfeld sind ab 25. Juli möglich

Während der Auslegungsfrist können zu den Plänen Stellungnahmen abgeben werden. Diese sind an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg zu richten und können beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement abgegeben werden.