Duisburg-Rahm. In Rahm gibt es eine neue Tempo-30-Zone, gleichzeitig wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 524 in Rahm aufgehoben. Das sind die Gründe.

Seit einigen Wochen gibt es in Duisburg-Rahm zwei neue Geschwindigkeitszonen. Zum einen eine Tempo-30-Zone auf der Angermunder Straße kurz vor der Stadtgrenze zu Düsseldorf. Und zum anderen auf der A 524. Dort wurde in Fahrtrichtung Essen schon vor der Abfahrt Duisburg-Rahm die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.

Laut Autobahn GmbH habe es bis vor kurzem noch Lücken in der Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 524 in Fahrtrichtung Essen gegeben. Diese seien nach Rücksprache mit der Niederlassung Essen, die für diesen Teil der Autobahn verantwortlich ist, geschlossen worden. „Und auch die Verkehrsführung läuft nun wie geplant vollständig durch das Autobahnkreuz Duisburg“, sagt Roland Nolte von der Autobahn GmbH, so dass die Arbeiten mit dem Ausbau des Autobahnkreuzes Duisburg-Süd damit abgeschlossen sind.

Auch interessant

Somit konnte jetzt die Anordnung der Bezirksregierung vom 1. März 2013, die Geschwindigkeitsbegrenzung aufzuheben, „unter vollumfänglicher Berücksichtigung aller Lärmschutzaspekte“ umgesetzt werden. Ältere Lärmschutzwände im Bereich der Siedlung „Zur Kaffeehött“ von 2,5 Metern, sollen künftig erneuert beziehungsweise erhöht werden.

Das Tempo-30-Schild vor der Kurve Angermunder Straße in Duisburg.
Das Tempo-30-Schild vor der Kurve Angermunder Straße in Duisburg. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Tempo-30 in gefährlicher Kurve in Duisburg-Rahm

Auf der Angermunder Straße ist die neue Tempo-30 Zone die zweite Beschränkung auf 30 km/h innerhalb eines Kilometers. Die erste Tempo-30-Zone befindet sich vor der Gemeinschaftsgrundschule Am Knappert. Anschließend dürfen die Autofahrer – in Fahrtrichtung Düsseldorf – wieder 50 Kilometer pro Stunde fahren, bevor sie in Höhe der Angermunder Straße 244 bis 275 erneut auf Tempo 30 ausgebremst werden. Gleiches gilt für die Gegenrichtung.

Auch interessant

Für viele Rahmer ist diese Geschwindigkeitsbegrenzung längst überfällig. In dem unübersichtlichen Kurvenbereich zwischen den Einmündungen Am Rahmerbuschfeld und Fichtenstraße gibt es keinen Fahrradweg, so dass dort vor allem Schulkinder auf dem Weg zu ihren jeweiligen Schulen in Duisburg oder Düsseldorf gefährdet sind.

Während von Düsseldorf-Angermund aus kommend der Rad- und Fußweg auf der Rahmer Straße vor ein paar Jahren saniert wurde, endet dieser mit dem Ortsschild Rahm und dem Beginn der Angermunder Straße. Von dort aus müssen Radfahrer entweder auf der Hauptstraße weiterfahren, oder aber diese queren, um auf den Bürgersteig auf der anderen Straßenseite zu gelangen.

Zusammenlegung zweier Tempo-30-Zonen nicht möglich

Die Anwohner fordern, dass nun auch der Bereich zwischen den beiden 30er-Zonen auf der Angermunder Straße zur Tempo-30-Zone wird. Viele Auto- und Motorradfahrer, so sagen die Anwohner, nutzen die erlaubten 50 km/h als Rennstrecke, was neben der Gefährdung für die Radfahrer auch eine enorme Lärmbelästigung für die Anwohner bedeutet.

Auch interessant

Den gesamten Streckenabschnitt zur Tempo-30-Zone anzuordnen, sei laut Stadtsprecher nicht so einfach möglich: „Die Anordnung von solchen Geschwindigkeitsreduzierungen auf Straßen des Vorbehaltsnetzes hat hohe rechtliche Hürden. So dürfen solche streckenbezogenen 30-km/h-Abschnitte nur auf den unmittelbaren Bereich einer Gefahrenstelle oder schützenswerten Einrichtung und auf eine Strecke von höchstens 300 Metern begrenzt werden. Da diese beiden Tempo-30-Bereiche aber räumlich weiter auseinanderliegen, können sie nicht zu einem zusammengefasst werden.“ Zudem müssen schützenswerte Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Senioren- und Pflegeheime auf der Straße vorliegen, sonst „ist die Einrichtung eines Tempo-30-Abschnitts nicht rechtmäßig“, sagt der Stadtsprecher.

>> DAS VORBEHALTSNETZ IN DUISBURG

  • Das vom Rat der Stadt Duisburg beschlossene Vorbehaltsnetz ist notwendig, um im ganzen Stadtgebiet ein leistungsfähiges Verkehrsstraßennetz vorzuhalten, das den überörtlichen und innerstädtischen Kraftfahrzeugverkehr, den Linienverkehr der öffentlichen Verkehrsmittel sowie den Rettungsverkehr aufnehmen kann.
  • Das Vorbehaltsnetz muss eine Reihe funktioneller und baulicher Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehört beispielsweise, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich 50 km/h beträgt. Außerdem sollen generell keine Schwellen, Aufpflasterungen, Rampen oder Fahrbahnversätze eingebaut werden, um (unter anderem) einen zügigen Rettungswageneinsatz zu gewährleisten.