Duisburg-Rahm. 83 Häuser und Wohnungen sollen auf dem Rahmerbuschfeld gebaut werden. Eine Bürgerinitiative will das verhindern – notfalls mit einer Klage.
Bis zu 83 neue Häuser und Wohnungen sowie ein Supermarkt: Das sehen die aktuellen Pläne für die Zukunft des Rahmerbuschfelds vor. Noch sind die gut vier Hektar Fläche Landschaftsschutzgebiet. Das soll auch so bleiben, geht es nach der Bürgerinitiative „Naturerhalt Rahmerbuschfeld“: Sie hat inzwischen einen Anwalt hinzugezogen – und will notfalls gegen die Bebauung klagen.
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Am Montag, 19. April, wird der Rat noch nicht über die Bebauung selber, sondern zunächst über die Offenlage der Pläne entscheiden. „Wir haben noch immer nicht alle Unterlagen, die Gutachten werden noch unter Verschluss gehalten“, kritisiert Thomas Anthonj, Mitbegründer der Bürgerinitiative. Laut Zusammenfassung der Verwaltung bescheinigen Umwelt- und Artenschutzgutachten dem Vorhaben die Unbedenklichkeit – die Gegner des Bauprojekts bezweifeln das allerdings.
BI Rahmerbuschfeld: Artenschutzgutachten unterschlägt wichtige Tierarten
„Viele planungsrelevante Tierarten, die wir hier haben und die von Ornithologen bestätigt wurden, kommen im Artenschutzgutachten nicht vor – ob aus Versehen oder absichtlich“, sagt Anthonj. So sei am Ventenhof „seit Jahren“ die Schleiereule ansässig; dort, wo bald neue Häuser entstehen sollen, seien derzeit Waldkauz und Kleinspecht heimisch.
Bislang sei die Fläche im Landschaftsschutzgebiet ein funktionierendes Ökosystem: „So dienen die Pferdeäpfel des Ventenhofs als Nahrung für Nager und Insekten, die ihrerseits wiederum Greifvögel, Insektenfresser und Vögel aller Art (Schleiereule, Bussard, Rotmilan, Sperber, Waldkauz, Baumfalke, Mauersegler, Rauch-und Mehlschwalben) anziehen.“
BI: Rahmerbuschfeld das wertvollste unter den vielen Neubaugebieten in Duisburg-Süd
Seine Schlussfolgerung: Das Rahmerbuschfeld sei unter den „Riesenbaugebieten im Duisburger Süden das wertvollste“. Zumal es mit der Überanger Mark unmittelbar an ein Naturschutzgebiet angrenzt, das auf EU-Ebene als besonders schützenswert gilt: Es ist als sogenanntes Flora-Fauna-Habitat (FFH) ausgewiesen, um die dort vorkommenden Pflanzen- und Tierarten zu erhalten. „Das ist das einzige FFH-Gebiet, das wir im Duisburger Süden haben“, sagt Anthonj. Die Bebauungspläne für die Pufferzone von 300 Metern rund um das FFH-Gebiet, in der Hochbauten eigentlich nicht zugelassen sind, zeige: „Deutschland schert sich nicht um EU-Vorgaben.“
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Für die Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmerbuschfeld (BI) steht fest: „Wir wollen die Bebauung des Rahmerbuschfelds verhindern.“ Zuvor allerdings wollen die Mitglieder die Politik davon überzeugen, die Pläne ad acta zu legen. Einen Kompromissvorschlag macht die BI: Weg mit den Häusern, einzig der Supermarkt könnte gebaut werden. Zwar sei auch der „aus unserer Sicht unsinnig“, aber er könnte errichtet werden, „wo sowieso schon mal ein Gebäude stand.“
Bürgerinitiative will notfalls gegen Bebauung des Rahmerbuschfelds in Duisburg klagen
Bleibt die Politik bei den bisherigen Plänen für ein Neubaugebiet auf dem Rahmerbuschfeld, will die BI zur Not bis vor Gericht dagegen kämpfen. Thomas Anthonj stellt aber klar: „Das ist für uns das allerallerletzte Mittel.“ Sein Appell an die Parteien vor der Ratssitzung am 19. April: „Setzen Sie ein Zeichen des Wandels und der Hoffnung in diesen schwierigen Zeiten, indem Sie dieses einmalige Biotop Rahmerbuschfeld für die Nachwelt erhalten!“
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