Duisburg-Huckingen. Im Landschaftsschutzgebiet Bruchgraben in Duisburg-Huckingen verstoßen viele Spaziergänger und Hundehalter gegen Verbote. Das soll sich ändern.
Das Naherholungsgebiet Bruchgraben soll für Besucher geschlossen werden – jedenfalls während der Brutzeit. Das fordern die Fraktionen von SPD und Grünen in der Bezirksvertretung Süd in einem Antrag. Der Grund: Der Bereich ist Landschaftsschutzgebiet, das Verlassen der Wege ist verboten – doch dagegen gibt es immer wieder Verstöße. Bei der Stadtverwaltung gibt es bereits Pläne, die in eine ähnliche Richtung weisen.
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Das Landschaftsschutzgebiet Bruchgraben erstreckt sich hinter dem Gebiet Angerbogen, auf der gegenüberliegenden Seite der Düsseldorfer Landstraße entsteht aktuell das Neubaugebiet Am Alten Angerbach. Auf dem Areal verläuft ein Bach, dazu gibt es Feuchtgebiete, Wald- und Wiesenflächen. SPD und Grüne wollen das Gebiet besser schützen. Denn das Landschaftsschutzgebiet dient auch als Naherholungsgebiet, allerdings kümmern sich viele Besucher nicht um die geltenden Verbote und schaden der Fläche dadurch.
Stadt Duisburg: Diese Verbote gelten im Landschaftsschutzgebiet Bruchgraben
Schilder weisen zwar darauf hin, dass Spaziergänger die Wege nicht verlassen dürfen, doch genau das geschieht laut Antrag so oft, dass entlang des Bachs Trampelpfade führen und die Uferböschung dort stellenweise zertreten sei. Einige Hundebesitzer ließen zudem ihre Tiere frei laufen – zum Schaden von dort lebenden, geschützten Bodenbrütern. Der Antrag sieht vor, während der Brutzeit die Wiesen zu sperren und das Landschaftsschutzgebiet zu überwachen.
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Grundsätzlich ist es in Landschaftsschutzgebieten zwar erlaubt, auch abseits der Wege zu gehen, auch Hunde dürfen hier üblicherweise frei laufen, sagt die Stadt. Das gilt allerdings nicht für den Bruchgraben: Er ist nicht nur Landschaftsschutzgebiet, sondern auch Ausgleichsfläche für den Natur- und Artenschutz. „Solche Kompensationsflächen müssen, um ihre Funktion zu entfalten, wie Flächen eines Naturschutzgebietes behandelt werden“, erklärt Stadtsprecherin Susanne Stölting. Daher gilt hier: Die Wege zu verlassen, ist ebenso verboten, wie Hunde frei laufen zu lassen.
Auf dieses Verbot weist ein Schild hin, allerdings verbunden mit dem Wort „Bitte“. Stölting stellt klar: Es handelt sich „auf sehr höfliche Weise“ um ein Verbot. Die Verwaltung will diese Schilder künftig eindeutig gestalten: „Betreten verboten“, so die Hoffnung, wird besser verstanden als „Bitte nicht betreten“.
Ranger sollen Verbote im Huckinger Landschaftsschutzgebiet Bruchgraben durchsetzen
Durchsetzen sollen das Verbot in Zukunft Ranger. Sie sollen „die geltenden Verbote stärker kontrollieren“. Auch bisher werde zwar kontrolliert, „sporadisch und anlassbezogen“. Immer wieder würden dabei Verstöße festgestellt, Zahlen nennt die Stadt nicht. Die Fläche komplett zu überwachen, sei nicht möglich, sagt Stölting: zum einen wegen deren Größe, zum anderen, weil wegen Corona die Ordnungskräfte aktuell anderswo benötigt werden.
Vom geplanten Einsatz der Ranger sollen besonders die Tiere im Landschaftsschutzgebiet profitieren. Und zwar auch solche, die dort wegen der „enormen Belastung der Fläche durch die Erholungssuchenden“ noch nicht heimisch sind. Die Stadt hofft, dass das Gebiet Bruchgraben dann sein „hohes Potenzial“ ausschöpfen kann und zum Beispiel „Vogelarten wie der Wiesenpieper, die Schafstelze oder auch die Feldlerche als gefährdete Bodenbrüter“ in Huckingen ansässig werden – „so, wie es ursprünglich durch die Anlage dieser Ausgleichsflächen vorgesehen war“.
Bislang verhindern uneinsichtige Besucher, dass das Landschaftsschutzgebiet seinem Zweck dienen kann. Stadtsprecherin Stölting findet dafür klare Worte: „Selbst frisch reparierte Zäune werden aufgeschnitten, um auf die abgezäunten Flächen zu gelangen. Einige Erholungssuchende verfügen offenbar über keinerlei Unrechtsbewusstsein und schrecken selbst vor Sachbeschädigung nicht zurück.“
>> DIESE TIERE LEBEN IM SCHUTZGEBIET BRUCHGRABEN IN DUISBURG-HUCKINGEN
- Laut Stadt gibt es für das Landschaftsschutzgebiet Bruchgraben „keine konkreten Artenlisten“.
- Es sei aber davon auszugehen, dass dort Amphibien wie Erdkröte, Wasserfrosch und Berg- und Teichmolch vorkommen.
- Auch von einem Vorkommen von Reptilien wie Waldeidechsen und Blindschleiche sei auszugehen.