Duisburg. Eine Hundehalterin (54) aus Duisburg-Neudorf stand wegen Beleidigung vor Gericht. Sie behauptete, es sei alles ein Missverständnis gewesen.
Weil sie eine andere Frau böse beleidigt haben soll, stand eine 54 Jahre alte Hundehalterin aus Neudorf vor dem Amtsgericht Duisburg. Gegen den Strafbefehl über 1200 Euro (30 Tagessätze zu je 40 Euro) hatte sie Widerspruch eingelegt, denn alles sei ein Missverständnis gewesen.
Die 54-Jährige hatte ihre Hunde am 16. April 2020 auf dem Neudorfer Markt frei herumlaufen lassen und war deswegen von einer Passantin (40) ermahnt worden. Die Angeklagte behauptete nun vor dem Strafrichter, die Frau, die sie als „F...“ beschimpft haben soll, müsse sich verhört haben. „Das ist ein Missverständnis. Ich habe das nie gesagt“, versuchte sie den Vorwurf zu entkräften.
Die Duisburgerin war sich ganz sicher: Das Wort fiel mehrfach
„Ich habe nur gesagt: Ich glaube, ich kotze“, so die Angeklagte. Das sei eine Reaktion darauf gewesen, dass die Zeugin in Richtung ihrer Hunde getreten habe. Das bestritt die 40-Jährige. „Ich habe nur gesagt, sie soll ihre Köter anleinen.“ Schließlich sei sie selbst Hundehalterin. Und es sei schon ärgerlich genug gewesen, dass sie wegen des ersten Corona-Lockdowns beim Spaziergang mit ihrer Tochter einen großen Bogen um eine Gruppe Menschen habe machen müssen, die es sich zum Teil mit Stühlen auf dem Platz gemütlich gemacht hatten. „Die sitzen da ja ständig herum“, so die Zeugin.
„Doch kaum hatten wir einen großen Bogen geschlagen, hatten wir die Hunde an den Beinen hängen“, berichtete die 40-Jährige. Als Reaktion auf ihre Beschwerde hätte die Angeklagte das böse F-Wort gesagt. Mehrfach. Den Strafrichter musste man für seine Selbstbeherrschung bewundern: Todernst fragte er die Zeugin, ob die sich vielleicht verhört haben könnte. Hatte sie natürlich nicht.
Strafrichter hatte keinen Zweifel an derber sprachlicher Entgleisung
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Und auch ihre 13-jährige Tochter bestätigte den Vorfall. Zwei Monate später sei es zu einem ähnlichen Ereignis gekommen, das ihre Mutter allerdings nicht auch noch angezeigt habe, so die Schülerin. Dem Richter reichte das. Da die Angeklagte bereits vorbestraft war und unter Bewährung stand, hob er die Anzahl der Tagessätze auf 50 an.
Da das Einkommen der Hartz-IV-Empfängerin aber deutlich niedriger ist, als die Justiz es im Strafbefehl geschätzt hatte, wurde die Tagessatzhöhe auf zehn Euro gesenkt. Die 54-Jährige muss nun 500 Euro an die Staatskasse zahlen.