Duisburg. .
Beschäftigte, die ihren Job verlieren, sind bereits bei Eintritt der Arbeitslosigkeit in Duisburg weit stärker auf Hartz IV angewiesen als im Bundesschnitt. Das errechnet der DGB. 6625 Beschäftigte, die nach einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos wurden, sind direkt ins Hartz IV-System gerutscht. Dies waren 38,4 % aller Arbeitskräfte, die in 2011 neu arbeitslos wurden gegenüber einem Viertel im Bundesschnitt.
Normalerweise haben Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz verlieren, Anspruch auf das aus Sozialbeiträgen finanzierte Arbeitslosengeld. Doch ein großer Teil der Arbeitslosen fällt durch die Maschen des Sozialversicherungssystems und verarmt. Denn wer arbeitslos wird und in den vergangenen zwei Jahren nicht mindestens zwölf Monate in einem sozialversicherten Beschäftigungsverhältnis stand, rutscht direkt in Hartz IV. Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung hat sich mit den Hartz-Gesetzen und der Ausweitung befristeter und prekärer Beschäftigung deutlich verschlechtert.
Gastgewerbe und Leiharbeit besonders betroffen
In 2011 sind in Duisburg insgesamt 17 236 Beschäftigte aus einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos geworden, weniger als zwei Drittel wurden vom Versicherungssystem betreut. Besonders problematisch ist nach DGB-Berechnungen die Situation in einigen Branchen. So sind im Gastgewerbe 42 Prozent derjenigen, die im vergangenen Jahr ihre sozialversicherte Beschäftigung verloren haben, direkt zu Hartz-IV-Empfängern geworden.
In der Leiharbeit sind es sogar 56 Prozent, die nach Job-Verlust unmittelbar auf staatliche Fürsorge angewiesen sind. Da die Stadt Duisburg weitgehend die Mietkosten für alle Hartz-IV-Empfänger übernehmen muss, wird die Stadt durch die Sicherungslücken des Sozialversicherungssystems und die Politik des Heuern und Feuerns, insbesondere in der Leiharbeit, in besonderer Weise belastet.
Verarbeitendes Gewerbe mit kleinerem Risiko
Im Verarbeitenden Gewerbe ist das Entlassungsrisiko wie das Hartz-IV-Risiko geringer. Von den Beschäftigten, die ihren Job verloren haben, waren in dieser Branche mittlerweile auch 19 Prozent auf Hartz IV angewiesen. Für die Leiharbeitskräfte in der Stadt ist das Hartz-IV-Risiko nach Jobverlust dreimal höher.
Der DGB fordert, die Regelungen der Arbeitslosenversicherung, insbesondere für kurzfristig Beschäftigte, zu verbessern. Aus gewerkschaftlicher Sicht sollte die Rahmenfrist, in der der Anspruch erworben werden kann, wieder von 24 auf 36 Monate verlängert werden. Alle, die in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate beschäftigt waren, würden dann Arbeitslosengeld I erhalten, wie dies vor den Hartz-Gesetzen der Fall war.