Zehn Anklagen im Loveparade-Verfahren - Sauerland nur Zeuge
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Duisburg. Das Loveparade-Unglück war vermeidbar, sagt die Staatsanwaltschaft Duisburg. Schwere Planungsfehler und fehlende Überwachung seien am Tod von 21 Menschen schuld. Zehn Verantwortlichen wird jetzt fahrlässige Tötung vorgeworfen. Nicht angeklagt sind Ex-Oberbürgermeister Adolf Sauerland, Lopavent-Geschäftsführer Rainer Schaller und Ordnungsdezernent Wolfgang Rabe.
Für die tödliche Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg sollen sich zehn Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat sie wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.
Wie Oberstaatsanwalt Horst Bien am Mittwoch sagte, werden den Angeklagten schwere Fehler bei Planung, Genehmigung und Überwachung von Sicherheitsauflagen der Großveranstaltung im Juli 2010 vorgeworfen. Alle Angeklagten haben die Anschuldigungen laut Staatsanwaltschaft bestritten.
Bei der Loveparade vor mehr als dreieinhalb Jahren war eine Massenpanik ausgebrochen, bei der 19 junge Menschen erdrückt oder zu Tode getrampelt wurden. Zwei weitere starben später im Krankenhaus. Mindestens 652 wurden verletzt.
Ordnungsdezernent Wolfgang Rabe nicht angeklagt
Den Ermittlungen zufolge entstand das größte und tödliche Gedränge damals in einem viel zu schmalen Zugang zur Loveparade in der Nähe des Duisburger Hauptbahnhofs. Dort hätten nicht genehmigte Einbauten gestanden.
Wer angeklagt ist und wer nicht
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat gegen vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent und sechs Bedienstete der Stadt Duisburg Anklage erhoben. Tatvorwurf: fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung im Amt.
Angeklagt sind:
Vier Mitarbeiter von Lopavent: Gesamtleiter, Produktionsleiter, Sicherheits-Verantwortlicher und technischer Leiter der Loveparade 2010
Drei Bedienstete des städtischen Bauamtes
Drei städtische Bedienstete in leitender Funktion: Der für das Prüfungsteam zuständige Abteilungsleiter, die Amtsleitern Baurecht und Baudezernent Jürgen Dressler
Nicht angeklagt sind:
Gegen Ordnungsdezernent Wolfgang Rabe, leitende Mitarbeiter des Ordnungsamtes, den Polizeiführer Kuno S. und den von Lopavent eingesetzte Crowd-Manager ist das Verfahren eingestellt worden
Ex-OB Adolf Sauerland und Veranstalter Rainer Schaller gehörten schon früh nicht mehr zu den Beschuldigten
Gegen den damaligen Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) sowie den Geschäftsführer der Veranstalterfirma Lopavent, Rainer Schaller, war nicht ermittelt worden. Sie wurden von der Behörde aber als Zeugen benannt - kommt es zu einem Prozess, dann sollen sie vor Gericht aussagen.
Nicht angeklagt ist auch Ordnungsdezernent Wolfgang Rabe, der zu den 17 anfänglich Beschuldigten gehörte. Als Koordinator habe er nicht die Verantwortung für alle Planungsaspekte der Loveparade gehabt, erklärte Oberstaatsanwalt Horst Bien. Die Ämter, für die der Ordnungsdezernent Verantwortung hatte, seien nicht für die baurechtliche Genehmigung verantwortlich gewesen.
Lopavent-Mitarbeiter hätten Fehler im Sicherheitssystem erkennen müssen
Vier Mitarbeitern des Veranstalters Lopavent wirft die Anklage vor, sie hätten erkennen müssen, dass das Sicherheitssystem versagen und lebensgefährliche Situationen entstehen würden. Den sechs Beschuldigten aus der Stadtverwaltung wird vorgeworfen, die Genehmigung trotz erkennbarer Undurchführbarkeit des Konzepts erteilt beziehungsweise das Genehmigungsverfahren nicht ausreichend beaufsichtigt zu haben. Ursprünglich war gegen 16 Beschuldigte ermittelt worden.
Chronik einer Katastrophe
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Das geplante Zu- und Abgangssystem war nicht geeignet, die Besucher sicher auf das Veranstaltungsgelände im Bereich des ehemaligen Duisburger Güterbahnhofs zu führen, so die Staatsanwaltschaft. Insbesondere die sogenannte östliche Rampe war deutlich zu eng, um die Besucherströme aufzunehmen. Deshalb musste es im Verlauf der Veranstaltung zwangsläufig zu lebensgefährlichen Situationen kommen, da zu viele Menschen auf zu engem Raum zusammengedrängt würden. Bei einer sorgfältigen und pflichtgemäßen Prüfung hätten die Mitarbeiter dies nach Ansicht der Ermittler erkennen müssen.
Sauerland durfte auf Fachkenntnisse seiner Mitarbeiter vertrauen
Bei den vier angeklagten Lopavent-Mitarbeitern handelt es sich um den Gesamtleiter, den Produktionsleiter, den Verantwortlichen für die Sicherheit sowie den technischen Leiter des Projekts. Bei der Stadt wird zum einen ein Dreier-Team des Bauamtes verantwortlich gemacht, das für die Prüfung der Anträge zuständig war. Die anderen drei sind der für das Prüfungsteam zuständige Abteilungsleiter, die Amtsleiterin sowie der damalige für Stadtentwicklung zuständige Beigeordnete.
Es bestehe kein Grund, Ermittlungen gegen den früheren Oberbürgermeister Sauerland und den Veranstalterchef Schaller einzuleiten. "Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sie selbst Einfluss auf die fehlerhafte Planung oder die Erteilung der rechtswidrigen Genehmigung genommen habe. Sie durften auch darauf vertrauen, dass die für die Planung und Genehmigung Verantwortlichen das Vorhaben aufgrund ihrer Fachkenntnisse ordnungsgemäß prüfen würden", erklärte der Staatsanwalt.
Loveparade-Anklageschrift umfasst 556 Seiten
Das Stadtoberhaupt musste jedoch rund eineinhalb Jahre nach der Tragödie den Hut nehmen - eine Bürgerinitiative setzte seine Abwahl durch. Er hatte lange Zeit jegliche Verantwortung von sich gewiesen.
Anklage im Loveparade-Verfahren
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Lässt das Landgericht die Anklage zu und eröffnet das Hauptverfahren, steht einer der größten Prozesse bevor. Die Anklageschrift hat allein einen Umfang von 556 Seiten. Die Akten umfassen 76 Bände mit mehr als 37 000 Seiten. Anwaltlich vertreten sind bislang 135 Opfer, die 61 Anwälte beauftragt haben.
Landgericht rechnet nicht mit schneller Entscheidung über Anklage
Das Landgericht indes rechnet nicht mit einer schnellen Entscheidung darüber, ob die Anklage zugelassen wird. Zunächst beginne ein Zwischenverfahren, in dem die Anklageschrift den Beschuldigten zugestellt werde, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Dann erhalten die Beschuldigten Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Die zuständige 5. Große Strafkammer prüfe dann, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet werde. "Diese Prüfung wird angesichts des Umfangs der Akten vermutlich nicht in wenigen Monaten abzuschließen sein."
Sollte die Kammer das Hauptverfahren eröffnen, werde der Vorsitzende Richter Joachim Schwartz über Termine und organisatorischen Ablauf der Hauptverhandlung entscheiden. Für den Fall einer Hauptverhandlung geht das Gericht von zahlreichen Verfahrensbeteiligten aus. Die Verhandlung könne daher voraussichtlich nicht im Gebäude des Landgerichts Duisburg durchgeführt werden. Ein alternativer Ort stehe aber noch nicht fest. (dpa)
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