Duisburg. Nach der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Duisburg ist nun das Landgericht Herr des Loveparade-Verfahrens. Das sind die weiteren Schritte, bis es zu einem möglichen Hauptverhandlungstermin kommt.

Gut dreieinhalb Jahre ist es her, dass bei der Massenpanik auf der Loveparade in Duisburg 21 Menschen um Leben kamen und Hunderte verletzt wurden. Nachdem die Staatsanwaltschaft Duisburg am 10. Februar ihre Ermittlungen abgeschlossen und Anklage erhoben hat, ist jetzt das Landgericht Duisburg Herr des weiteren Verfahrens.

Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts ist die 5. große Strafkammer unter Leitung des Vorsitzenden Richters Joachim Schwartz für das Verfahren zuständig. Im nunmehr beginnenden Zwischenverfahren wird die Anklageschrift zunächst den Beschuldigten und ihren Verteidigern zugestellt. Ist dies erfolgt, wird das Gericht Näheres zu den Beschuldigten und dem Inhalt der Anklage mitteilen.

Strafkammer prüft Zulassung der Klage

Im sogenannten Zwischenverfahren erhalten die zehn Beschuldigten dann Gelegenheit, sich zu den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfen zu äußern. Schließlich prüft die Kammer, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Diese Prüfung wird angesichts des Umfangs an Akten vermutlich nicht in wenigen Monaten abzuschließen sein, erklärt Landgerichtssprecher Bernhard Kuchler. Sollte die Kammer das Hauptverfahren eröffnen, wird der Vorsitzende Entscheidungen über die Termine und den organisatorischen Ablauf der Hauptverhandlung treffen.

Aufgrund der hohen Zahl Verfahrensbeteiligter wird die Verhandlung sehr wahrscheinlich nicht im Landgerichts Duisburg durchgeführt werden. Selbst der größte Schwurgerichtssaal im 2. Stock des historischen Justizgebäudes ist zu klein, um allen Prozessbeteiligten Platz zu bieten. Da die Mercatorhalle direkt gegenüber des Gerichts wegen Brandschutzmängeln geschlossen ist, ist das Gericht seit längerem auf der Suche nach einem entsprechenden Saal/einer Halle für das lange Verfahren. Auch die Messe Düsseldorf ist im Gespräch. Sobald ein alternativer Ort für die Durchführung einer Hauptverhandlung feststeht, wird das Landgericht diesen mitteilen, so Kuchler.