Duisburg. Den Betroffenen der Duisburger Loveparade-Katastrophe bleibt doch noch länger Zeit für eine Klage auf Schadensersatz. Der Versicherer Axa hat die Verjährungsfrist aufgehoben. Die Versicherung ist für alle Ansprüche gegen die Stadt Duisburg und den Veranstalter Lopavent zuständig.

Es ist ein Aufatmen für alle Angehörigen und Opfer der Duisburger Loveparade-Tragödie, doch ein bitterer Beigeschmack bleibt bestehen. Die AXA-Versicherung, als Haftpflicht-Versicherer der Firma Lopavent und dessen Geschäftsführer Rainer Schaller, verzichtet auf die Verjährungsansprüche gegenüber Schadensersatzforderungen. Und das zunächst bis zum 31. Dezember 2014. Auch die Lopavent GmbH hat diesen Verzicht noch einmal gegenüber der Bochumer Rechtsanwältin Bärbel Schönhof bekräftigt.

Die Anwältin für Sozial- und Medizinrecht engagiert sich seit September 2013 für die Opfer der Loveparade und wollte für diese noch im vergangenen Jahr einen finanziellen Ausgleich durch eine Klage gegen Veranstalter Rainer Schaller bewirken.

Prüfung der Anklage gegen Loveparade-Verantwortliche kann sich bis 2015 hinziehen

Auf diese Klage wurde nun wegen des Entgegenkommens der AXA bei der Verjährungsfrist verzichtet, wohl wissend, dass die Anklageerhebung im Strafprozess vor dem Duisburger Landgericht erst in den kommenden Monaten verlesen wird. Bei einem Verfahren dieser Größenordnung und nunmehr 16 Beschuldigten, kann sich die Prüfung der Anklage aber bis in das nächste Jahr hinziehen.

Ansprüche gegen die Beschuldigten wären dann wieder verjährt. Indessen melden sich vier Jahre nach der Loveparade noch immer Menschen,die ein Therapieangebot der Stadt oder der Opferinitiativen in Anspruch nehmen wollen.