Duisburg. Die Sparkasse Duisburg hat zum 1. November den Überziehungszins abgeschafft. Wer jetzt über den Dispokredit hinaus sein Konto belastet, muss nicht zusätzlich zahlen. Ein Beratungshinweis erscheint auf dem Kontoauszug, wenn das Girokonto sechs Monate mit mindestens 2.500 Euro überzogen ist.

Die Volksbank Rhein-Ruhr hat im Juli es vorgemacht. Nun zieht die Sparkasse Duisburg nach und schafft ab dem 1. November 2014 die Überziehungszinsen ab. Dann zahlen die Kunden für Überziehungen über den Dispo hinaus nur noch die normalen Dispozinsen, die zuletzt bei 12,67 Prozent lagen. Die bisher üblichen zusätzlichen fünf Prozent, wenn der Dispo überzogen wurde, fallen ab Anfang November weg.

Um die Kunden nachhaltiger auf einen wirtschaftlicheren Umgang mit ihrem Geld hinzuweisen, wird bei der Sparkasse auf dem Kontoauszug ein entsprechender Beratungshinweis erscheinen, wenn das Girokonto sechs Monate mit mindestens 2.500 Euro überzogen ist.

Reagiert der Kunde nicht und das Konto bleibt weitere sechs Monate im Soll, setzt sich spätestens dann der Kundenberater der Sparkasse mit dem Kunden in Verbindung und bietet günstigere Finanzierungsmöglichkeiten an.

Kontowecker als technisches Hilfsmittel

Unabhängig von diesem Beratungshinweis ist die Ansprache und die Beratung in einem solchen Fall bereits heute die Regel, sagt die Sparkasse. Denn der Dispokredit ist nur für kurzfristige, finanzielle Engpässe gedacht. Wer länger mit seinem Giro-Konto im Minus ist, sollte lieber einen Privatkredit aufnehmen, der einem im allgemeinen günstiger zupass kommt als das „geduldete Überziehen“ des eingeräumten Dispokredits.

Grundsätzlich sollte jeder einen Überblick über seine Finanzen und besonders über sein Girokonto haben und stets wissen, wie viel Geld er dort zur Verfügung bzw. mit welchen Eingängen oder Belastungen er zu rechnen hat, rät das Geldinstitut. Um dennoch vor Überraschungen geschützt zu sein, erleichtert der Kontowecker als technisches Hilfsmittel die Kontoüberwachung.

Benachrichtigungen auch per App

Eine kurze Info per Mail oder SMS zeigt dem Kontoinhaber die Umsätze an, die er zuvor nach seinen Kriterien definiert hat (z.B. Gehalt oder Kreditkartenabrechnung). Gleichzeitig erhält er mit dieser Information auch seinen aktuellen Kontostand übermittelt.

Der Kontowecker ist den Online-Kunden der Sparkasse bereits bekannt und wird zukünftig für jedes Konto zuschaltbar. Für die mobilen Nutzer des Online-Bankings mit einem Smartphone oder Tablet sei eine entsprechende Benachrichtigungsfunktion über die Sparkassen-App in Vorbereitung.