Duisburg. Ist der Betriebsrat bei Thyssen-Krupp Steel in Duisburg ordnungsgemäß gewählt worden? Nein, sagt eine Interessengemeinschaft, die das Ergebnis angefochten hat. Angeblich soll es gegen sie eine Hetzkampagne im Netz gegeben haben. Donnerstag entscheidet das Arbeitsgericht über den Fall.
Die 39 erst unlängst gewählten Betriebsräte bei Thyssen-Krupp Steel Europe dürften dem kommenden Donnerstag mit einer gewissen Spannung entgegen sehen. Denn das Arbeitsgericht Duisburg wird dann entscheiden, ob bei der Wahl der Arbeitnehmervertretung alles nach Recht und Gesetz gelaufen ist.
Denn erstmals ist nach Angaben des Stahlkonzerns im Rahmen der regelmäßigen Betriebsratswahlen, die alle vier Jahre durchgeführt werden, in diesem Jahre für den Standort Hamborn/ Beeckerwerth eine Wahlanfechtung erfolgt.
Anfechtung beim Arbeitsgericht Duisburg
Fünf verschiedene Bewerber-Listen hatten sich bei diesem innerbetrieblichen Urnengang den insgesamt nahezu 13.000 Wahlberechtigten zur Wahl für die Betriebsratsmandate gestellt. Die IG Metall errang 30 Mandate und ist damit nach wie vor die dominierende Kraft in der Arbeitnehmervertretung.
Im Anschluss an die Wahl ist eine Anfechtung durch Vertreter einer der Listen beim Arbeitsgericht Duisburg erfolgt. „Die Anfechtenden fühlen sich durch Kandidaten anderer Vorschlagslisten und durch betriebliche Vorgesetzte in einem Werksteil diskriminiert“, heißt es in einer Stellungnahme von Thyssen-Krupp. Dabei sei es um eine Veröffentlichung in einem sozialen Netzwerk durch einen Wahlbewerber dieser Liste mit „ausländer-/frauenfeindlicher Tendenz“ gegangen.
Anfechtungsverfahren folgt
Diese Diskriminierung habe letztlich zum Austritt von 13 der 25 Wahlbewerber ihrer Liste geführt und damit das Wahlergebnis, bei dem diese Liste zwei Mandate erhielt, unzulässig beeinflusst.
Das Anfechtungsverfahren ist gegen den gewählten Betriebsrat und das Unternehmen gerichtet. Am Donnerstag, 11. September, ist Verkündungstermin der Entscheidung in der ersten Instanz. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung blieben Maßnahmen des Betriebsrates „dauerhaft wirksam“, so der Konzern weiter: „Sollte die Anfechtung erfolgreich sein, käme es zu Neuwahlen. Thyssen-Krupp Steel Europe hofft, dass die Durchführung einer Neuwahl zum Betriebsrat nicht erforderlich sein wird.“