Duisburg. Die Kommunalwahl ist nun acht Wochen her. Doch noch immer steht in den Sternen, wie die Stadt Duisburg mit der Wahlpanne im Bezirk Meiderich/Beeck umgeht. Dort hatte der Wahlvorstand 277 Bürgern den Stimmzettel für die Bezirksvertretungswahl unterschlagen. Wann die Wahl wiederholt wird, ist offen.

277 Wählern hatte der Wahlvorstand am 25. Mai die Stimmzettel zur Wahl der Bezirksvertretung unterschlagen. Doch ob nur die Stimmberechtigten in dem einen Wahllokal oder alle 50.000 Wahlberechtigten in Meiderich/Beeck an die Urne müssen, steht auch acht Wochen nach dem Wahltag weiter in den Sternen.

Mit den Folgen der Panne muss sich der Wahlprüfungsausschuss beschäftigen. Und zwar „unverzüglich“, wie es im Wahlgesetz heißt. Die Stadt hatte das geprüft, Kämmerer Peter Langner hatte erklärt, dass der Ausschuss deshalb noch in der Sommerpause tagen muss. Nach NRZ-Informationen soll das allerdings erst in der vorletzten Ferienwoche, am Freitag, 8. August, der Fall sein.

Kommunalwahlgesetzt ist eindeutig

Und eigentlich ist §42 des Kommunalwahlgesetztes eindeutig: „Sind in einem Stimmbezirk Unregelmäßigkeiten ... vorgekommen, so ist die Wahl im ganzen Wahlbezirk zu wiederholen.“ Doch inzwischen soll sich nach Rücksprache mit der Bezirksregierung im Rathaus sogar die Meinung verfestigt haben, dass nur in dem betroffenen Stimmbezirk erneut gewählt werden muss.

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Im Zweifel könnte sogar erst im nächsten Jahr neu gewählt werden. Denn das ganze Verfahren wird sich wie Kaugummi ziehen und ist an bestimmte Fristen gebunden. So wird der Ausschuss ohnehin keine endgültige Entscheidung treffen, das letzte Wort hat der Rat, der aber erst wieder am 29. September tagt. Dieser Ratsbeschluss wird allerdings erst nach der einmonatigen Widerspruchsfrist unanfechtbar, ab dann läuft die viermonatige Frist für die Stadt, die Wiederholungswahl durchzuführen. Zeit wäre also bis zum 1. März.

Letzter Termin: 1. März

Da erst wieder Wahlbenachrichtigungen verschickt werden müssen, kann die Wahl ohnehin nicht vor Dezember erfolgen. Und damit verstreicht eine weitere Frist: Weil seit dem Wahltag mehr als sechs Monate vergangen sind, muss die Stadt das Wählerverzeichnis neu erstellen.

Zumindest aber die Kandidaten der Parteien bleiben die selben: Zwar hatten die Piraten vor einem Jahr im Landtag beantragt, dass bei einer Wiederholungswahl nach einem halben Jahr auch neue Bewerber kandidieren können, den Vorstoß hatten aber alle anderen Parteien abgelehnt.