Duisburg. Wieder einmal sorgt das Vorgehen des Kundenservices der Duisburger Stadtwerke für Ärger. Eine Frau (82) sollte für Strom in einer Wohnung zahlen, mit der sie gar nichts zu tun hat. Anrufe und Widerspruch bei den Stadtwerken halfen nichts. Erst mit Hilfe unserer Redaktion wurde der Fehler aufgeklärt.

Wieder einmal sorgt das Verhalten des Kundenservices der Duisburger Stadtwerke nur für ungläubiges Kopfschütteln. Es geht um eine weitere Variante in der scheinbar endlosen Reihe der Abrechnungspannen. Diesmal weiß der Schwiegersohn von Josefa Zimmerer (82) nicht mehr weiter und bittet die Redaktion um Hilfe, weil die 82-Jährige für Strom in einer Wohnung bezahlen soll, mit der sie gar nichts zu tun hat.

Zum Fall: Josefa Zimmerer besitzt eine vermietete Eigentumswohnung am Kometenplatz 51 in Walsum und bekommt neulich Post von den Stadtwerken: eine Stromrechnung von 134,47 Euro samt Zahlungsaufforderung. Josefa Zimmerer ist – milde gesagt – verwundert, der Schwiegersohn auch über die Verbrauchsstelle: Kometenplatz 53 und nicht 51. Da glaubt er noch an einen Tippfehler und ruft den Kundenservice an. Dort wird ihm mitgeteilt, dass alles seine Ordnung habe. Der Mieter habe nicht bezahlt, nun müsse die Eigentümerin dafür geradestehen.

Mahngebühren

Danach schaut sich Josefa Zimmerers Schwiegersohn die Rechnung genauer an – und stellt fest, dass nicht nur die Adresse, sondern vor allem auch die von ihm einst in weiser Voraussicht fotografierte Zählernummer nicht übereinstimmt. Zwei weitere Anrufe beim Kundenservice folgen und ein zwischenzeitliches Schreiben, in dem der Schwiegersohn im Namen von Josefa Zimmerer Widerspruch einlegt. Es habe alles nichts geholfen. Stattdessen wird er auf ein angebliches Schreiben an die Stadtwerke verwiesen, in dem die 82-Jährige nun auch als Besitzerin eben jener Wohnung aufgeführt sei.

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„Ich wollte das Schreiben natürlich sehen“, so der Schwiegersohn. Das sei aber erst aufgrund von technischen Problemen nicht möglich gewesen, später ist von datenschutzrechtlichen Gründen die Rede. Auf den Widerspruch sei gar nicht eingegangen worden. Vielmehr erreicht die 82-Jährige daraufhin ein weiteres Stadtwerke-Schreiben mit einer erneuten Zahlungsaufforderung. Die Rechnung liegt da schon bei 138,42 Euro – durch Mahngebühren.

Entschuldigung durch Stadtwerke

Die WAZ bittet die Stadtwerke um eine Stellungnahme. Ein Sprecher muss zugeben, dass da einiges „schief gelaufen“ sei. Wenn sich der Nutzer einer Verbrauchsstelle nicht anmelde, sei es für die Stadtwerke als Grundversorger mitunter sehr schwierig, offene Rechnungen zuzuordnen. Dann seien Hausverwaltung oder Eigentümer erste Ansprechpartner. Im aktuellen Fall haben sich die Stadtwerke schriftlich bei Josefa Zimmerer für den Fehler entschuldigt. Wer die Rechnung nun bezahlt, sei allerdings noch offen.