Die Schuldnerberatungen haben bis 28. Juni die bundesweite „Aktionswoche Energieschulden“ ausgerufen. Die Verbraucherzentrale hat dazu ein Infopaket geschnürt.
Wer die Stromrechnung nicht bezahlen kann, steht bei seinem Energieversorger mit durchschnittlich 1300 Euro in der Kreide. Dahinter verbergen sich nicht nur ausstehende Abschläge und Jahresrechnungen, sondern teils hohe Kosten für Mahnungen und Inkasso, Unterbrechung oder Wiederherstellung der Stromversorgung. „Für Betroffene ist die Entgeltpraxis ein Buch mit sieben Siegeln, weil Angaben zu derartigen Nebenforderungen nicht einheitlich dargestellt werden und oft missverständlich oder lückenhaft sind. Nicht selten stehen Nebenforderungen in keinem Verhältnis mehr zu den eigentlich ausstehenden Zahlungen“, weiß Paulina Wleklinski, Beraterin der Verbraucherzentrale in Duisburg. Tipps der Berater, damit das Forderungskarussell gar nicht erst in Gang kommt:
Kosten für Strom und Gas sollten wie die Miete vor allen anderen Rechnungen beglichen werden. Wer Leistungen bezieht, kann Abschläge direkt vom Sozialleistungsträger überweisen lassen.
Wenn der Stromverbrauch nicht nur einmal im Jahr sondern monatlich, viertel- oder halbjährlich exakt abgerechnet wird, beugt das hohen Nachzahlungen vor. Wichtig: Prüfen, ob der Versorger Gebühren für diese „unterjährige Abrechnung“ kassiert. Regelmäßiges Ablesen der Zähler hilft, Stromverbrauch und -kosten selbst im Blick zu halten.
Eine Stromsperre zu vermeiden ist leichter, als einen gesperrten Anschluss freizuschalten. Zudem fallen dabei weitere Kosten an – denn sowohl die Sperrung (Preisspanne 12,50 bis 95,20 €) als auch die Entsperrung (14,88 bis 120,20 €) kosten Geld. Bei hohen Jahresrechnungen über Ratenzahlung verhandeln. Nebenforderungen (es gibt auch hier eine weite Spanne) überprüfen und gegebenenfalls widersprechen.