Duisburg. Seit Jahren haben die Stadtwerke Duisburg mit Abrechnungsproblemen zu kämpfen. Nach einer weiteren Panne hat das Unternehmen das Abrechnungsverfahren bei seinen Online-Ablegern Rheinpower und Energiegut umgestellt. Ein Kunde stieß auf einen Fehler im System und erst auf taube Ohren.
Seit Jahren haben die Stadtwerke Duisburg mit Abrechnungsproblemen zu kämpfen – zum Ärger vieler Kunden (wir berichteten mehrfach). Auf einen neuen Fehler im System beim Online-Ableger Rheinpower ist Ingo Weiß aus Aichwald in der Nähe von Stuttgart gestoßen. Nach einigem Hin und Her und erst nach Einschalten der WAZ in Duisburg ist das Abrechnungsverfahren nun umgestellt worden.
Der Hintergrund: Der Stromkunde hat seine aktuelle Jahresrechnung überprüft und festgestellt, dass Rheinpower zu seinem Nachteil abrechnet. Der vereinbarte Bruttopreis von 23,90 Cent/kWh wurde nämlich falsch auf netto heruntergerechnet, dann mit den Verbrauchszahlen multipliziert, um am Ende wieder auf den falschen Bruttopreis von gerundet 23,903 Cent zu gelangen. „Das macht bei mir nur sieben Cent aus“, so Weiß. „Im vergangenen Jahr waren es sogar nur drei Cent, da war es mir noch egal, aber der Fehler scheint ja System zu haben.“
Nur widerwillig "tiefer in die Materie eingestiegen"
Ihm gehe es ums Prinzip, schlichtweg um eine korrekte Abrechnung. Außerdem wisse er nicht, wie viele Kunden noch betroffen sind. Da könne sich schnell ein weitaus größerer Betrag summieren. Die Stadtwerke sind dagegen überzeugt, korrekt abzurechnen, und machen dies auch in einem Schreiben, das der WAZ vorliegt, an die von Weiß eingeschaltete Schlichtungsstelle Energie in Berlin deutlich. Die ist da ganz anderer Meinung, die Stadtwerke sollen die sieben Cent ausgleichen.
Nun geht das Duisburger Unternehmen darauf ein, stellt das Abrechnungsverfahren aber erst um, nachdem Weiß die WAZ über die Vorgänge informiert hat und „wir tiefer in die Materie eingestiegen sind“, wie ein Sprecher jetzt eingestehen muss. „Unser Antwortschreiben an den Kunden war unpassend. Wir bedauern das sehr.“
Verbraucherzentrale schlägt pauschale Gutschriften vor
Sowohl bei Rheinpower als auch beim anderen Online-Ableger Energiegut, nicht aber beim Stammunternehmen, seien Abweichungen vom ursprünglich vereinbarten Bruttopreis ab der dritten Stelle nach dem Komma festgestellt worden. „Die fallen zu Ungunsten, manchmal aber auch zu Gunsten von Kunden aus“, so der Stadtwerke-Sprecher, der keine konkreteren Angaben machen konnte. Es sei auch noch nicht klar, wie viele der rund 165.000 Kunden bei Rheinpower und Energiegut betroffen sind und ab wann der Abrechnungsfehler aufgetreten ist. „Wir gehen derzeit von 2012/2013 aufgrund von Gesetzesänderungen in diesem Zeitraum aus.“ Wer nun noch einmal seine Rechnungen kontrolliere und belegen könne, dass in der Vergangenheit zu seinen Nachteil abgerechnet worden ist, werde aber auf jeden Fall einen entsprechenden Ausgleich bekommen.
Ein Vorschlag, den Jürgen Schröder, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW, nicht als geeignet empfindet. „Ich möchte den Stadtwerken erst einmal keinen bösen Willen unterstellen, aber es ist bisher eben offenbar nicht immer korrekt abgerechnet worden“, so Schröder. „Um Rechnungen beanstanden zu können, muss grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren berücksichtigt werden. Ich schlage aber vor, dass die Stadtwerke den Kunden je nach Verbrauch, dreigestaffelt nach Single-, Zwei bis Drei-Personen-Haushalten und Haushalten mit vier und mehr Personen, pauschal Gutschriften mit der nächsten Jahresrechnung zukommen lasen.“ Eine absolute Gerechtigkeit gebe es in diesem Fall nicht.
Ein Stadtwerke-Sprecher kündigte an, den Vorschlag der Verbraucherzentrale prüfen zu wollen.