Duisburg. Bisher belaufen sich die Anwaltskosten für die beschuldigten Mitarbeiter der Stadt Duisburg auf 2,6 Millionen Euro. Die üppigen Stundensätze hatte Ex-OB Adolf Sauerland bereits 2010 abgesegnet. Nachfolger Sören Link hat die Honorarhöhe jetzt von externen Experten prüfen lassen.

Seit Donnerstag ist klar, dass die Stadt beim Loveparade-Prozess mit weitaus höheren Anwaltskosten rechnen muss als die 800.000 Euro, die sie vorsorglich für zwei Jahre in die Haushalte eingestellt hatte. Denn alleine bis zum Jahreswechsel hat sie für die Anwälte der bis dahin zehn Beschuldigten 2,34 Millionen Euro ausgegeben. Es sind nicht die einzigen Kosten, die für die Stadt im Zuge des Ermittlungsverfahrens bisher angefallen sind. Denn auch die mehr als 100 Mitarbeiter, die von den Ermittlern als Zeugen vernommen wurden, hatten bei ihren Aussagen einen Rechtsbeistand an ihrer Seite. Kosten: eine weitere viertel Million Euro. Die Summen wird die Stadtverwaltung am Montag erstmals den Ratspolitikern präsentieren.

Den Rechtsschutz für eine anwaltliche Vertretung der damals noch elf Beschuldigten aus der Stadtverwaltung hatte die Dezernenten-Runde unter Leitung von Ex-OB Adolf Sauerland gewährt.

Vergütung sei „marktüblich“

Dass die Stadt den Mitarbeitern alleine schon aus Gründen der Fürsorgepflicht für ihr Amtshandeln einen Rechtsbeistand finanziert, gilt als unstrittig. Für Aufsehen allerdings dürften die Stundensätze sorgen, die mit den Kanzleien vereinbart worden sind: rund 300 Euro kassieren die Anwälte pro Stunde.

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Offenbar kamen auch Oberbürgermeister Sören Link die verabredeten Vergütungen nach seiner Amtsübernahme üppig vor. Zur Absicherung hat er durch einen externen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen, ob Sauerlands Entscheidung zu dieser Kostenübernahme zulässig war. Aus Sicht des Experten seien die Stundensätze allerdings „marktüblich“, zumindest für „besonders qualifizierte und erfahrene Verteidiger“, die mit solchen komplexen Großverfahren vertraut seien.

Eines der größten Verfahren der neueren deutschen Rechtsgeschichte

Mit dem üblichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz braucht man solchen Anwälten offenbar erst gar nicht zu kommen: Erfahrene Strafverteidiger für solche Großverfahren würden „nahezu ausschließlich“ auf der Basis von Stunden- oder Tagessätzen arbeiten, erklärt der beauftragte Arbeitsrechtler. Und schließlich sei davon auszugehen, dass das Loveparade-Verfahren „zu einem der größten der neueren deutschen Rechtsgeschichte“ werde.

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Sprich: Entweder zahlt die Stadt für eine entsprechende Verteidigung ihrer Mitarbeiter die teuren Anwälte oder sie wird wohl keine adäquaten finden.

Die bisher entstanden Kosten von 2,6 Millionen Euro dürften wohl nur der Anfang einer teuren Gesamtabrechnung werden.

Bis zu zweistelliger Millionenhöhe

Für die künftigen Anwaltshonorare zur Verteidigung der sechs städtischen Mitarbeiter, die auf der Anklagebank sitzen, rechnet die Stadt mit Kosten „in erheblichem Umfang“. Alleine bei den Sitzungstagen im anstehenden Mammutprozess wird der volle Stundensatz von 300 Euro für die Strafverteidiger und ihre Mitarbeiter zum Zuge kommen. In Teilen der Politik schließt man am Ende Anwaltskosten in zweistelliger Millionenhöhe längst nicht mehr aus.

Duisburg trauert um Opfer der Loveparade

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    Chronik einer Katastrophe

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    Auch am vierten Jahrestags der Loveparade-Katastrophe am Donnerstag, 24. Juli, wird es Gedenkfeiern geben. Vor der öffentlichen Gedenkfeier am Mahnmal trauern zwischen 15 und 17.30 Uhr die Hinterbliebenen sowie die Verletzten und Traumatisierten nacheinander an der Gedenkstätte im Tunnel und zwar allein! Für die Öffentlichkeit ist der Tunnel in dieser Phase gesperrt. © dpa
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    25. Juli 2010, die erste Pressekonferenz im Rathaus der Stadt Duisburg nach der Katastrophe: Die Anwesenden - Sicherheitsdezernent Wolfgang Rabe, der stellvertretende Polizeichef Detlef von Schmeling, Lopavent-Chef Rainer Schaller und Oberbürgermeister Adolf Sauerland (v.l.) -... © Stephan Eickershoff/WAZFotoPool
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    18. Januar 2011: Die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen gegen 16 mutmaßlich Verantwortliche auf: gegen den damaligen Einsatzleiter der Polizei sowie gegen Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters Lopavent. Sauerland und Lopavent-Chef Rainer Schaller gehören nicht zu den Beschuldigten. © dpa
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    ... setzt ein Abwahlverfahren durch. Am 12. Februar 2012 stimmen die Duisburger Bürger mit großer Mehrheit für die Abwahl Sauerlands. Sein Nachfolger... © Stephan Eickershoff/WAZ FotoPool
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    ... Sören Link (SPD), der an 1. Juli 2012 zum neuen Oberbürgermeister in Duisburg gewählt wurde, verspricht den Opfern und Angehörigen am zweiten Jahrestag der Katastrophe rückhaltlose Aufklärung. © dpa
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    Link sagt: "Es war eine einzigartige Tragödie". Der ersten Tragödie sei aber eine zweite gefolgt, "die quälend lange Zeit der Sprachlosigkeit in der Stadt". © dpa
    Sommer 2013: Drei Jahre nach dem Unglück wird endlich...
    Sommer 2013: Drei Jahre nach dem Unglück wird endlich... © dpa
    ... die Gedenkstätte am Ort der Katastrophe eingeweiht. Um...
    ... die Gedenkstätte am Ort der Katastrophe eingeweiht. Um... © Stephan Eickershoff/WAZ FotoPool
    ... die Gedenkstätte hatte es ein langes Tauziehen zwischen Opfergruppen und dem neuen Besitzer des Geländes, einem Möbelunternehmer gegeben.
    ... die Gedenkstätte hatte es ein langes Tauziehen zwischen Opfergruppen und dem neuen Besitzer des Geländes, einem Möbelunternehmer gegeben. © dpa
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    Anklage im Loveparade-Verfahren

    Großer Rummel bei der Pressekonferenz: Oberstaatsanwalt Michael Schwarz, Horst Bien (Leiter der Staatsanwaltschaft Duisburg) und Staatsanwältin Anna Christiana Weiler erläutern, wer auf der Anklagebank Platz nehmen wird und wer nicht.
    Großer Rummel bei der Pressekonferenz: Oberstaatsanwalt Michael Schwarz, Horst Bien (Leiter der Staatsanwaltschaft Duisburg) und Staatsanwältin Anna Christiana Weiler erläutern, wer auf der Anklagebank Platz nehmen wird und wer nicht. © Stephan Eickershoff / WAZ FotoPool
    Großer Rummel bei der Pressekonferenz: Oberstaatsanwalt Michael Schwarz, Horst Bien (Leiter der Staatsanwaltschaft Duisburg) und Staatsanwältin Anna Christiana Weiler erläutern, wer auf der Anklagebank Platz nehmen wird und wer nicht.
    Großer Rummel bei der Pressekonferenz: Oberstaatsanwalt Michael Schwarz, Horst Bien (Leiter der Staatsanwaltschaft Duisburg) und Staatsanwältin Anna Christiana Weiler erläutern, wer auf der Anklagebank Platz nehmen wird und wer nicht. © Stephan Eickershoff / WAZ FotoPool
    Großer Rummel bei der Pressekonferenz: Oberstaatsanwalt Michael Schwarz, Horst Bien (Leiter der Staatsanwaltschaft Duisburg) und Staatsanwältin Anna Christiana Weiler erläutern, wer auf der Anklagebank Platz nehmen wird und wer nicht.
    Großer Rummel bei der Pressekonferenz: Oberstaatsanwalt Michael Schwarz, Horst Bien (Leiter der Staatsanwaltschaft Duisburg) und Staatsanwältin Anna Christiana Weiler erläutern, wer auf der Anklagebank Platz nehmen wird und wer nicht. © Stephan Eickershoff / WAZ FotoPool
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