Duisburg. Die Stadt Duisburg darf ihre „Sexsteuer“ erheben, die 2010 eingeführt wurde, aber bislang wegen Klagen auf Eis lag. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Einwendungen von Bordellbetreibern zurückgewiesen. Vorbehalte hatten die Richter allerdings zur Steuerbemessung nach Größe der Bordellzimmer.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Freitag die von Bordellbetreibern gegen die Stadt Duisburg vorgebrachten Einwendungen gegen die Erhebung der Sexsteuer in den Jahren 2010 bis 2013 "im Wesentlichen zurückgewiesen", berichtet die Stadt. Die Erhebung der Sexsteuer ist danach grundsätzlich erlaubt.
Vorbehalte hatten die Richter allerdings zur Steuerbemessung nach der Größe der Bordellzimmer, so dass die Steuerforderungen von 2010 bis 2013 in den sieben Verfahren um insgesamt rund 900.000 Euro gekürzt wurden. Laut Stadt bleibt eine Steuerforderung von 1,2 Mio Euro.
Flächen bei Ortsterminen ermittelt
Diese berechnet sich anhand der zugänglichen Fläche der Bordelle, wobei die an einzelnen Tagen nicht genutzten Räume steuermindernd in Abzug gebracht werden. Die Flächen wurden anhand der Bauakten und bei Ortsterminen ermittelt.
Der Vergleich kann von allen Seiten noch bis zum 5. März widerrufen werden.