Duisburg. Die Stadt Duisburg wagt nach der Schlappe vor dem Verwaltungsgericht einen neuen Versuch in Sachen Sex-Steuer. Nun soll die “Vergnügungssteuer für sexuelle Handlungen“ flächenmäßig und nicht personenbezogen erhoben werden. Die erwarteten Einnahmen bleiben bei 500.000 Euro im Jahr.

Zweiter Versuch: Nachdem die Stadt im vergangenen Jahr mit ihrem Vorstoß „Vergnügungssteuer für sexuelle Handlungen“ einzutreiben gescheitert ist, unternimmt sie jetzt einen neuen Anlauf, an das Geld zu kommen. Die sogenannte Sex-Steuer wird nun nicht mehr personenbezogen erhoben, sondern nach „Veranstaltungsfläche“ berechnet.

Laut der Vergnügungssteuer- Satzung vom 1. Juni 2010 gilt die Steuerpflicht für Bordelle, Laufhäuser und andere Etablissements, „die gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“ einräumen. Wie bei entsprechenden Bars, Sauna-, FKK- und Swinger-Clubs wird bei der Berechnung der zu zahlenden Steuer die Größe des Veranstaltungsortes zugrunde gelegt. Alle fürs Publikum zugängliche Flächen - Toiletten- und Garderobenräume zählen nicht - werden eingerechnet. Pro „Veranstaltungstag“ und angefangene zehn Quadratmeter werden zwei Euro fällig.

Erneute Klage ist möglich

Ursprünglich hatte die Stadt im März vergangenen Jahres Bescheide verschickt, in denen pro Prostituierter pro Veranstaltungstag 6 Euro verlangt wurden, wobei die Stadt im Monat 25 Veranstaltungstage zugrunde gelegt hatte. Dagegen waren mehrere Bordellbesitzer gerichtlich vorgegangen. Daraufhin entschied im Oktober vergangenen Jahres das Verwaltungsgericht in Düsseldorf in Anlehnung an den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes NRW, dass die Besteuerung zwar zulässig ist, aber eben nach Vergnügungsfläche zu berechnen.

Strassenstrich bleibt noch aussen vor

Prostituierte, die ihre Dienste nicht in Bordellen oder Laufhäusern, sondern in Hotels, Pensionen, Privatwohnungen, Wohnwagen und Autos anbieten, werden bei der Vergnügungssteuer weiterhin personenbezogen veranlagt. Für sie werden die 6 Euro pro Veranstaltungstag sowie 25 Veranstaltungstage im Monat zugrunde gelegt.

Laut Auskunft der Stadt sind außerhalb der Bordelle alle Prostituierten erfasst, weil sie ihrer steuergesetzlichen Erklärungspflicht nachgekommen sind.

Ausnahme: der Straßenstrich. Da, so die Auskunft der Stadt, werde zur Zeit „noch nicht zum Zwecke der Steuererhebung“ kontrolliert.

Laut Auskunft der Stadt sei diese nun in den Folgemonaten nach der Gerichtsentscheidung ermittelt worden, und diese „Feststellungen“ seien nun im Rahmen eines erforderlichen Anhörungsverfahrens den Steuerpflichtigen mitgeteilt worden. „Nach Ablauf der Anhörungsfristen werden voraussichtlich Anfang Juli dieses Jahres die Steuerbescheide erteilt“, teilte die Stadt auf Anfrage der NRZ mit.

Es müsse mit erneuten Klagen gerechnet werden

Die nun erwarteten Einnahmen aus dem Rotlichtmilieu unterscheiden sich aber in der Höhe nicht von den damals berechneten: etwa 500.000 Euro im Jahr, sowie circa 1,5 Millionen Euro für die vergangenen drei Jahre, weil die Steuer selbstverständlich rückwirkend ab Gültigkeit der Vergnügungssteuersatzung erhoben wird. Eine Steigerung der Einnahmen wäre allenfalls dann zu erwarten, wenn die Pläne umgesetzt würden, das derzeit um die 500 Betten bietende Viertel an der Vulkanstraße um weitere 250 Betten zu erweitern.

Ob die Stadt im zweiten Anlauf tatsächlich die geforderten Steuergelder erhält, ist indes noch nicht gesichert. Wie sie gegenüber der NRZ erklärte, müsse aufgrund der Erfahrungen in anderen Gemeinden mit erneuten Klagen gerechnet werden.