Duisburg. . In Duisburg wird jetzt die Sexsteuer fällig. Die Stadt rechnet mit jährlichen Einnahmen von 500.000 Euro. Und zwar rückwirkend für die vergangenen drei Jahre. 1,5 Millionen Euro sollen also insgesamt ins Stadtsäckel fließen. Ob die Stadt in diesem Jahr erstmals seit 2010 von der Sexsteuer profitieren wird, ist allerdings unklar.
Sex sells: Rund 200 Frauen gehen in Duisburg der Prostitution nach - für den Geldsegen, der der Stadtkasse jetzt ins Haus stehen soll, ist allerdings eine andere Zahl entscheidend. Nämlich die rund 20 „Veranstaltungsorte“, an denen die Damen ihre Sexarbeit verrichten. Noch genauer die Tatsache, dass jeder dieser Orte durchschnittlich 150 Quadratmeter groß ist.
Hintergrund: Die Vergnügungssteuer, besser bekannt als „Sexsteuer“, wurde in Duisburg im Jahr 2010 eingeführt. Allerdings bisher ohne messbaren Erfolg. Denn ebenso wie andere Ruhrgebietsstädte wollte die Stadt die Steuereinnahmen pro Prostituierte berechnen. Dagegen klagten die Bordellbesitzer: Personenbezogene Berechnung sei steuerrechtlich unzulässig. Das Gericht gab ihnen Recht.
Steueraufkommen wird nach Bordellgröße berechnet
Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom 21. August vergangenen Jahres war klar, dass das Steueraufkommen nach der Größe des Bordells berechnet werden muss, und nicht mehr nach der Anzahl der Prostituierten berechnet werden darf. Was die Stadt Duisburg veranlasste, besagte Veranstaltungsorte zu vermessen - und die Ergebnisse den Bordellbetreibern mit dem Stichtag 1. Juli 2013 in Form von Steuerbescheiden und den entsprechenden Summen zukommen zu lassen. „Wir rechnen mit jährlichen Einnahmen von 500 000 Euro“, erklärt Stadtsprecher Peter Hilbrands. Und zwar rückwirkend für die vergangenen drei Jahre. 1,5 Millionen Euro sollen insgesamt ins Stadtsäckel fließen.
Doch wie vermisst man ein Bordell? Wie setzt sich die „Veranstaltungsfläche“ genau zusammen, Herr Hilbrands? „Aus den Verrichtungszimmern und Fluren, dem Kontakthof und der Bar.“ Und wie haben sie die genaue Quadratmeterzahl der Veranstaltungsorte heraus bekommen? „Es wurden Besichtigungen durchgeführt und Hausakten eingesehen“, sagt Hilbrands. Sprich: Stadtmitarbeiter haben die Zimmer per Zollstock durchforstet? „Das darf ich nicht sagen, das fällt unter das Steuergeheimnis.“
Rechtliche Hürde genommen
Die erste rechtliche Hürde ist also seitens der Stadt genommen - trotzdem ist nicht sicher, ob die Steuerbescheide, die zu Beginn diesen Monats an die Bordellbetreiber gegangen sind, in naher Zukunft wirklich zu den erwünschten Einnahmen führen werden. „Nach dem, was wir in Nachbarstädten beobachtet haben, werden gegen dieses neue Verfahren sicherlich wieder Klagen kommen.“
Ob die Stadt in diesem Jahr erstmals seit 2010 von der Sexsteuer profitieren wird, ist also unklar. Nur eines scheint sicher festzustehen. Egal, wie die Steuer am Ende berechnet werden wird: Zahlen müssen die Bordellbetreiber sowieso. Denn das Oberverwaltungsgericht beanstandete in seinem Urteil nicht die Tatsache an sich, dass Städte eine Sexsteuer erheben dürfen. „Es ging lediglich um das Verfahren“, sagt Peter Hilbrands.