Duisburg.

Mit einem Freispruch endete gestern vor dem Landgericht das Verfahren gegen einen 38-jährigen Rumänen. Laut Anklage hatte der Mann vor 12 Jahren gemeinsam mit mehreren Mittätern, die inzwischen längst verurteilt sind und nach Haftverbüßung in ihre Heimat abgeschoben wurden, zwei Raubüberfälle begangen.

Bei einem bewaffneten Überfall auf eine Spielhalle in Walsum hatten mehrere Täter am 21. Oktober 2001 rund 13.400 Euro erbeutet. Bei einer ähnlichen Tat auf eine Postfiliale an der Lauenburger Allee in Großenbaum betrug die Beute am 26. November 2001 knapp 3000 Euro.

Zeugen per Videokonferenz vernommen

Kurz vor seiner Abschiebung hatte einer der Räuber von damals den 38-Jährigen als angeblichen Mittäter belastet. Der 38-Jährige war aufgrund eines deutschen Rechtshilfeersuchens daraufhin von den rumänischen Behörden festgenommen und ausgeliefert worden.

Doch der Vorwurf, er habe bei beiden Überfällen den Fluchtwagen gesteuert, konnte im Verlauf des dreitägigen Verfahrens nicht bewiesen werden. Immerhin war der Strafkammer eine Dienstreise nach Rumänien erspart geblieben: Per Videokonferenz konnten zwei Zeugen vernommen werden, die nicht mehr nach Deutschland einreisen wollten. Doch was die beiden Männer zu sagen hatten, reichte am Ende für eine Verurteilung nicht aus. Staatsanwalt wie Verteidiger beantragten Freispruch. Der Angeklagte nahm das Urteil so zur Kenntnis, wie er den gesamten Prozess verfolgt hatte: schweigend.