Duisburg. Weil er Anfang Juli 2013 drei Geschäfte und eine Spielhalle in Duisburg ausgeraubt hatte, musste sich ein 36-jähriger Meidericher nun vor dem Landgericht verantworten. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sieben Monaten. Das Verfahren dauerte nur drei Tage.

Mit einer Verurteilung zu vier Jahren und sieben Monaten wegen vierfacher schwerer räuberischer Erpressung und zweifachen Diebstahls endete gestern vor dem Landgericht das dreitägige Verfahren gegen einen 36-jährigen Meidericher.

Innerhalb von nur drei Tagen hatte der Mann Anfang Juli 2013 drei Geschäfte und eine Spielhalle in der City und im Norden der Stadt beraubt. Der mit einer schwarzen Strumpfhose maskierte und mit einer echt aussehenden Softair-Pistole bewaffnete Täter hatte Geschäftsleute und Angestellte bedroht.

Besonders erfolgreich war der 36-Jährige dabei nicht gewesen: In zwei Fällen blieben die Taten im Versuch stecken, weil sich die Bedrohten schlicht weigerten, Geld auszuhändigen. Ein Raubopfer erkannte den Angeklagten sogar als Stammkunden ihrer Spielhalle wieder, löste Alarm aus und schlug den 36-Jährigen so in die Flucht. Insgesamt erbeutete er lediglich 440 Euro.

Keine schuldmindernde Faktoren gefunden

Bereits zuvor hatte der Angeklagte zwei Diebstähle in einem Handy-Laden und bei einem Juwelier begangen. Auch dabei hatte er Pech: Trotz Ablenkungsversuchen fiel das Verschwinden eines Armreifes sofort auf. Der Täter wurde verfolgt, die Beute konnte ihm wieder abgenommen werden.

Ein Gutachter fand keine schuldmindernden Faktoren: Zwar habe der Angeklagte gelegentlich Rauschgift konsumiert und gerne an Automaten gespielt; von einer für die Schuldfähigkeit relevanten Sucht könne aber keine Rede sein. Es blieb bei dem vom Angeklagten freimütig bekannten Motiv, er habe unter akuter Geldnot gelitten.

Strafmildernd werteten die Richter das umfassende Geständnis des Angeklagten. Strafschärfend wirkten sich dagegen einschlägige Vorstrafen aus. Außerdem, so der Vorsitzende, habe der Angeklagte bei den Überfallenen Angst und Schrecken verbreitet.