Duisburg. Die ehemalige Staatssekretärin Zülfiye Kaykin (SPD) muss sich noch im März vor dem Amtsgericht Duisburg verantworten. Sie soll 2009 einen Hausmeister in einer Begegnungsstätte schwarz beschäftigt haben, als sie dort Geschäftsführerin war. Die Staatsanwaltschaft ihr Beihilfe zum Betrug vor.

Die über Veruntreuungsvorwürfe gestolperte, frühere NRW-Staatssekretärin Zülfiye Kaykin (SPD) muss sich am 21. März vor einem Amtsgericht in Duisburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Beihilfe zum Betrug sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt vor. Sie soll 2009 einen Hausmeister in einer Begegnungsstätte schwarz beschäftigt haben, als sie dort Geschäftsführerin war.

Das Amtsgericht Duisburg-Hamborn hatte Mitte Oktober gegen Kaykin einen Strafbefehl über 6000 Euro erlassen. Dagegen hatte sie Einspruch eingelegt. Über die Vorwürfe sei daher nun in öffentlicher Hauptverhandlung zu entscheiden, teilte das Landgericht Duisburg am Montag mit. "Über die Schuldfrage und eine etwaige Strafe ist allein aufgrund der Hauptverhandlung und ohne Rücksicht auf den nunmehr gegenstandslosen Strafbefehl zu entscheiden", betonte das Gericht.

Kaykin war im September entlassen worden

Das Landeskabinett hatte die 44-Jährige im September auf Vorschlag von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) entlassen, als die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl beantragte. Ein halbes Jahr lang soll der Hausmeister monatlich 500 Euro schwarz erhalten haben. Offiziell wären dafür 1400 Euro an Sozialbeiträgen fällig gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt.

Weil der als geringfügig Beschäftigter gemeldete Hausmeister die Zusatzeinkünfte gegenüber dem Jobcenter verschwieg, von dem er auch Hartz-IV-Leistungen bezog, soll er sich des Betruges schuldig gemacht haben. Er erhielt ebenfalls einen Strafbefehl. Einen zunächst eingelegten Einspruch hatte der Hausmeister später zurückgenommen. Er ist damit rechtskräftig wegen Betruges verurteilt. (dpa)