Duisburg. .

Mit einem eindeutigen Urteil endete am Montag gestern vor demDuisburger Landgericht das Verfahren um eine gefährliche Körperverletzung gegen einen 49-jährigen Walsumer, der einen Stein auf ein Kind geworfen hatte.

Die 8. Kleine Strafkammer verwarf die Berufung des Angeklagten. Es bleibt bei der Strafe, mit der schon das Amtsgericht Hamborn die rüde Vorgehensweise des Hausbesitzers gegen Kinder, die unerlaubt auf dem Hinterhof seiner Immobilie in Neumühl spielten, ahndete: Sechs Monate mit Bewährung für einen Steinwurf gegen einen Neunjährigen.

Einen etwa hühnereigroßen Brocken hatte der 49-Jährige aus wenigen Metern Entfernung gegen den Jungen geschleudert und ihm so einen Bluterguss an der Hüfte beigebracht. Das Berufungsgericht hatte am Ende des zweitägigen Verfahrens keinen Zweifel, dass der Geschädigte, seine Spielkameraden und weitere Zeugen aus der Nachbarschaft die Wahrheit gesagt hatten.

Den Steinwurf hatte zwar nur der heute elf Jahre Geschädigte geschildert. Mehrere Zeugen hatten aber beobachtet, wie der Angeklagte zuvor von einem Vordach aus mit einem Stock nach dem Jungen warf, ohne ihn zu treffen. Wenige Sekunden später habe das Kind, das verzweifelt versuchte, das verbotene Grundstück über eine Mauer kletternd wieder zu verlassen, schmerzhaft aufgeschrien. Seinen Freunden und seiner Mutter hatte der Junge unmittelbar danach berichtet, dass der Angeklagte ihn mit einem Stein getroffen habe und die schmerzende Prellmarke gezeigt.

Der bislang unbescholtene Angeklagte hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Seine Behauptung, dass er die Kinder von dem Vordach aus nur angeschrien habe, sahen die Richter am Ende des zweitägigen Verfahrens als widerlegt an.

Daran änderten auch so genannte Entlastungszeugen nicht, die der 49-Jähige auffuhr, um die Kinder, die seinen verwahrlosten Hinterhof als Abenteuerspielplatz nutzten, als so etwas wie kleine Terroristen darzustellen. Zwei Zeugen verstiegen sich sogar zu der Behauptung, dass auf dem Vordach, das der Angeklagte erklomm, gar keine Steine gelegen hätten. Dabei hatte der Angeklagte selbst berichtet, dass die Kinder immer Steine gegen die Mauer und auf das Dach werfen würden. Und auch das Aufspielen eines Imbissmitarbeiters, der im Stile eines medizinischen Sachverständigen angab, die Verletzung könne gar nicht von einem Steinwurf stammen, überzeugte die Richter nicht.