Das Klicken von Fotoapparaten und das Surren zahlreicher Fernsehkameras empfing die beiden Angeklagten: Yildiray K. (38) alias „Ali Osman“ und Baris T. (25) – der ehemalige Vorsitzende der Duisburger Satudarah und sein Stellvertreter – nahmen gelassen auf der von Journalisten umringten Anklagebank Platz. Auch sie gaben sich zivil, trugen Jeans und Hemden.

Die umfangreiche Anklage wirft den Männern insgesamt 21 Straftaten vor. Die beiden Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft durften wegen der Länge der Anklageschrift sitzen bleiben und wechselten sich beim Verlesen ab. Eine Oberstaatsanwältin las zunächst allerdings das falsche Papier vor und war auch nur schlecht zu verstehen, bis sie das vor ihr stehende Mikrofon benutzte.

Drogenhandel und Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz bilden das Schwergewicht der Anklage. So sollen K. und T. immer wieder Dritte dazu veranlasst haben, Marihuana und Kokain aus den Niederlanden zu schmuggeln. Einige der Fahrten sollen sie persönlich überwacht haben. Auch Sturmgewehre und Maschinenpistolen kamen aus den Niederlanden: Russische Kalaschnikows und tschechische Scorpions sollen im Auftrag der Satudarah-Chefs über die Grenze gebracht worden sein.

Eine der Waffen wurde nachts am 18. Februar 2013 in Beeck eingesetzt: Ein Helfershelfer soll im Auftrag von K. auf einen Kiosk gefeuert haben. Ein anderer Komplize soll am 20. August 2012, kurz nach 0 Uhr, mit einer Handgranate das Vereinsheim der „Hell’s Angels“ am Rheinhauser Borgschenweg in Trümmer gelegt haben. Auch dafür soll „Ali Osman“ Auftraggeber gewesen sein. Baris T. soll am 5. August 2012 an der Kreuzung Angerthaler Straße und Düsseldorfer Landstraße drei Schüsse auf einen neben ihm stehenden Wagen abgegeben haben.

Über die Verlesung der Anklageschrift kam der Prozess gestern nicht hinaus. Bereits im Vorfeld hatten Gericht, Verteidiger und Staatsanwälte verabredet, zunächst ein ausführliches Rechtsgespräch zu führen. Ziel dieses Gesprächs ist eine Vereinbarung, die für den Fall glaubhafter Geständnisse eine Höchststrafe festlegt. Ob eine solche Vereinbarung geschlossen wird und was sie zum Inhalt hat, wird der Vorsitzende der 6. Großen Strafkammer beim Verhandlungstag am nächsten Dienstag verkünden.