Duisburg. Wegen Drogenhandel und Körperverletzung muss sich der „Pate von Rheinhausen“ vor dem Duisburger Landgericht verantworten. Der Hauptangeklagte steht in Verdacht, in diverse kriminelle Machenschaften verstrickt zu sein. Der Prozess begann unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen.

Unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen begann Donnerstag vor dem Landgericht der Prozess gegen den so genannten „Paten von Rheinhausen“. Zahlreiche Justizwachtmeister und 20 bewaffnete Polizisten sicherten den Saal, als der 34-jährige Türke auf die Anklagebank geführt wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft dem muskelbepackten Angeklagten unter anderem Erpressung und Drogenhandel vor.

Rund 30 Minuten benötigte der Staatsanwalt, um die Anklageschrift zu verlesen. Rund 160 Fälle werden dem 34-jährigen und einem 25-jährigen Mitangeklagten vorgeworfen. Gemeinsam soll das Duo im Auftrag von Wucherern, die 40 Prozent Zins verlangten, Gelder eingetrieben haben. Dabei soll schon das bloße Erscheinen des in Rheinhausen und Hochfeld gefürchteten 34-Jährigen gereicht haben, um säumige Schuldner zur Zahlung zu veranlassen - inklusive einer saftigen Gebühr für die „Dienste“ der Erpresser.

Zum Drogenhandel gezwungen

Gemeinsam sollen die beiden Angeklagten Menschen zum Drogenhandel gezwungen haben. Abtrünnige Mitstreiter sollen sie bei Strafaktionen regelrecht gefoltert haben. So soll einem Geschädigter so lange mit einem Stock auf die Arme geschlagen worden sein, bis er mit zerschlagenen Knochen Abbitte leistete und wie verlangt erklärte, dass er seinen Peiniger liebe.

Der 34-jährige Hauptangeklagte steht in Verdacht, seit Ende der 90-er Jahre in Hochfeld und Rheinhausen in diverse kriminelle Machenschaften verstrickt zu sein. Bewiesen werden konnte ihm, trotz intensiver Ermittlungen, bislang recht wenig. Die Polizei stieß in der Regel auf eine Mauer des Schweigens. Doch nun gibt es einen Kronzeugen, der den „Paten“ schon bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht im Oktober schwer belastete. Der Prozess kam allerdings nicht zu Ende, weil er an das Landgericht abgegeben wurde, um dort jetzt gemeinsam mit bereits anhängigen Anklagen verhandelt zu werden.

Aussetzung des Verfahrens

Über die Verlesung der Anklageschrift kam die Sache am Donnerstag allerdings nicht hinaus. Die Verteidiger rügten die Besetzung des Gerichts und beantragten eine Aussetzung des Verfahrens: Die Strafkammer müsste angesichts der Schwierigkeit und des Umfanges des Verfahrens mit drei, statt der aktuell nur zwei Berufsrichter besetzt sein, so die Meinung der Anwälte. Die Kammer will am 27. Januar darüber entscheiden, ob und wie es mit dem Verfahren weiter geht.