Duisburg. . Sie haben viele Stunden mehr gearbeitet, als die Richtlinie vorsah. Dafür sollen nun 580 Feuerwehrleute entschädigt werden. Da ein Freizeitausgleich rückwirkend für sieben Jahre nicht mehr möglich ist, soll das Bundesverwaltungsgericht nun über einen finanziellen Ausgleich entscheiden.
Der ständige Verstoß der Stadt gegen die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union kann vielen Feuerwehrleuten bald eine schöne Nachzahlung bescheren.
Die Richtlinie hatte die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden festgelegt. Doch tatsächlich leisteten die Feuerwehrleute viele Jahre 54 Stunden Dienst je Woche. Über Ausgleich durch Freizeit und Geld schwelte ein jahrelanger Streit, der auch das Bundesverwaltungsgericht beschäftigte. Nun liegt ein Vergleichsangebot der Stadt auf dem Tisch.
Nur finanzielle Entschädigung kommt in Frage
Der Rat brachte den Vergleich am Montag auf den Weg. Quer durch alle Fraktionen wurde deutlich, dass man froh ist, diesen Kompromiss, der mit dem Personalrat ausgehandelt worden war, gefunden zu haben. Stimmen dem 95 Prozent der Feuerwehrleute zu, kann der Vergleich geschlossen werden.
Insgesamt müssen Mehrarbeitsstunden von 580 Feuerwehrleuten ausgeglichen werden. Durch Freizeit ist dies für einen mittlerweile sieben Jahre zurückliegenden Zeitraum (von 2001 bis 2006) nicht möglich, also komme nur eine finanzielle Entschädigung in Frage.
Zwei Tranchen ab diesem Jahr
Als Vergleich macht die Stadt auf der Basis des höchstrichterlichen Urteils allen Beamten, Ruhestandsbeamten, Hinterbliebenen sowie versetzten oder ausgeschiedenen Beamten der Feuerwehr ein Angebot, dessen Höhe sich nach der damals gültigen Vergütungssätze für Mehrarbeit richtet. Gezahlt würde im Falle des Vergleichs in zwei Tranchen ab diesem Jahr. Unter anderem wird der Entschädigungszeitraum festgelegt auf die Zeit zwischen 2002 und 2006 mit einem Abschlag von 20 % (somit 220 Stunden pro Jahr) auf einen Vollanspruch. Bisher geleistet Entschädigungen werden ohne Abzüge berücksichtigt.
- Bevor die Ratssitzung begann, gab es wie schon im Schulausschuss lautstraken Protest von Eltern und Kindern der Sonnenblumenschule in Walsum, deren Schließung trotzdem nicht zu verhindern war. Mehrheitlich wurde die Auflösung der Grundschule beschlossen. Die Grünen waren mit einem Antrag gescheitert, einen Schulverbund mit einer weiteren Grundschule zu beschließen, wie dies im Fall der Schule Im Reimel im Duisburger Süden gemacht wurde. Allerdings sieht das Schulgesetz eine solche Lösung nur in bestimmten Ausnahmefällen vor.
- Der Rat verweigerte mehrheitlich dem Klinikum Duisburg die Entlastung der Geschäftsführung, wegen des Defizits von 1,2 Mio. Euro. Erneut prallten die Vorstellungen zur Zukunft des Klinikums aufeinander: CDU und DWG plädierten für einen Verkauf, SPD, Linke und Grüne wollen es halten.