Duisburg. Im Dezember 2012 wurde ein Rumäne bei einem Autoeinbruch erwischt. Als der Autobesitzer und zwei Anwohner den Angeklagten stellen wollten, soll der Mann aus Rheinhausen sich mit Bissen gewehrt haben. Das Gericht verurteilte ihn zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung.
Wegen Diebstahls, Körperverletzung und Widerstandes musste sich am Dienstag ein Rumäne aus Rheinhausen vor dem Landgericht verantworten. Der 35-Jährige ist nach Angaben des Landgerichts der erste Bewohner des sogenannten Problem-Hauses In den Peschen, der es mit einer Straftat vor eine Große Strafkammer geschafft hatte. Es gab allerdings noch weitere Umstände, die den Fall bemerkenswert machten.
Am Abend des 2. Dezember 2012 war der 35-Jährige bei einem Autoeinbruch an der Schwarzenberger Straße erwischt worden. Die Alarmanlage des Autos ging los. Der Besitzer eilte herbei. Der Angeklagte schlug und biss ihn. Auch gegen zwei Anwohner, die helfend eingriffen, wehrte sich der 35-Jährige und biss einen weiteren Zeugen.
Angeklagte sei gleich ausgerastet
„Als ich an meinem Wagen ankam, saß er auf dem Beifahrersitz und steckte gerade die 40 bis 50 Euro Kleingeld ein, die ich immer im Auto liegen habe“, berichtete der Besitzer des aufgebrochenen Autos im Zeugenstand. Als er ihn ansprach, sei der Angeklagte gleich ausgerastet. „Es gab eine richtige Rauferei“, so der Zeuge. Dann sei der Täter geflüchtet. „Zwei Nachbarn und ich selbst sind hinterher.“
Nachdem der Angeklagte mühelos über mehrere Gartenmauern gehüpft sei, habe man den Mann schließlich stellen können. Der habe sich weiter durch Schläge, Tritte und Bisse gewehrt- auch nachdem bereits die Polizei eingetroffen war. „Wir mussten den zwei Beamtinnen noch helfen, weil die den nicht gebändigt kriegten.“ Der Zeuge brach sich bei der Aktion einen Finger. „Der funktioniert bis heute nicht richtig.“
Spät gestand der Angeklagte die Tat. Er räumte auch ein, ein Klappmesser in der Tasche gehabt zu haben, das er aber nicht einsetzte.
Schöffengericht verwies den Fall ans Landgericht
Der Fall war zunächst beim Amtsgericht Duisburg angeklagt gewesen. Doch das Schöffengericht verwies die Sache im Februar nach ersten Zeugenvernehmungen an das Landgericht, weil auch eine Verurteilung wegen schweren räuberischen Diebstahls in Betracht komme. Dafür reiche die Strafgewalt des Schöffengerichts, das Urteile bis vier Jahre verhängen kann, nicht aus.
Die Strafkammer brauchte nicht lange, um zu dem Schluss zu kommen, dass davon keine Rede sein könne. Es verurteilte den bislang nicht vorbestraften Mann wegen Diebstahls mit Waffen, Körperverletzung und Widerstandes und setzte eine zweijährige Haftstrafe zur Bewährung aus. Die Beteiligung an vier weiteren Autoaufbrüchen, die sich am gleichen Abend in unmittelbarer Nähe ereignet hatten, konnte dem 35-Jährigen nicht nachgewiesen werden. In dieser Hinsicht gab es einen Freispruch.