Duisburg. Nach der Kritik von Angehörigen der Loveparade-Opfer, die einen raschen Prozessbeginn und Akteneinsicht fordern, erklärt sich die Duisburger Staatsanwaltschaft. In der Sache sei die Sorge der Hinterbliebenen unbegründet, so Sprecher Bernhard Englisch. Abgeschlossen seien die Ermittlungen aber noch nicht.
Die Duisburger Staatsanwaltschaft hat auf das Schreiben von Hinterbliebenen der Loveparade-Katastrophe reagiert, die die Dauer des Ermittlungsverfahrens kritisiert hatten und ungeduldig auf die Anklage-Erhebung zweieinhalb Jahre nach dem Unglück warten. „Ich kann verstehen, dass sich Hinterbliebene und Geschädigte der Loveparade-Katastrophe einen baldigen Abschluss des Verfahrens wünschen und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kritisch begleiten. Dazu haben sie jedes Recht.“ sagte Pressesprecher Bernhard Englisch am Montag.
Still-Gutachten zur Loveparade liegt noch immer nicht vor
In der Sache sei die Sorge der Hinterbliebenen allerdings unbegründet. Die Ermittlungen seien weit fortgeschritten. Die Komplexität des Sachverhalts habe einen Abschluss bislang allerdings nicht zugelassen, so Englisch weiter. Im Zuge der Ermittlungen haben die Ermittler annähernd 3500 Zeugen vernommen, allein die Hauptakten seien mittlerweile rund 300.000 Blatt dick. Hinzu kämen rund 804 Terrabyte an auszuwertenden Daten und 963 Stunden Videomaterial. An all dem arbeite ein Team von mehreren Staatsanwälten mit Hochdruck, um die Geschehnisse um den 24. Juli 2010 strafrechtlich aufzuarbeiten und zu bewerten, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Ermittlungsbehörde.
Auch auf die endgültige Version des Gutachtens von Massen-Forscher Keith Still warten die Duisburger Ermittler noch. Ein erstes Zwischenergebnis des britischen Wissenschaftlers war bereits im Februar vergangenen Jahres an die Öffentlichkeit gelangt. Seinerzeit kam der Universiäts-Professor, der an der Buckinghamshire New University das Verhalten von Menschenmassen erforscht, zu dem Schluss, dass der Tod von 21 Menschen bei vorausschauender Planung vermeidbar gewesen wäre.
Noch keine Entscheidung zur Akteneinsicht
Die Staatsanwaltschaft habe im Übrigen bereits im Oktober 2012 die Entscheidung getroffen, den Vertretern der Geschädigten umfassende Akteneinsicht zu gewähren. Einige Beschuldigte hätten gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt.
Auch den Vorwurf, dass die Vertreter der Angehörigen nicht die gleichen Informationen erhielten wie die Verteidiger der 16 Beschuldigten, versucht der Sprecher der Staatsanwaltschaft zu entkräftigen. Bereits im Oktober 2012 habe es die Entscheidung gegeben, den Vertretern der Geschädigten umfassende Akteneinsicht zu gewähren. Da einige der Beschuldigten aber dagegen Rechtsmittel eingelegt haben, muss das Duisburger Amtsgericht über die Akteneinsicht entscheiden. Dieses Urteil aber noch aus.
Justiz sucht bereits große Säle für Loveparade-Prozess
„Wir wissen um die Belastungen, die durch die Dauer der Ermittlungen für nahezu alle Beteiligten entstehen. Aber der Verfahrensabschluss muss rechtsstaatlichen An-forderungen genügen und kritischen Nachfragen standhalten. Dies dient nicht zuletzt dem Interesse der Opfer“ sagte Oberstaatsanwalt Englisch weiter.
Wann in etwa mit einem Abschluss der Ermittlungen und der Anklageerhebung zu rechnen sei, das ließ der Sprecher der Staatsanwaltschaft offen. In Anwaltskreisen rechnet man zwar nicht mit dem Beginn des Loveparade-Prozesses in diesem Jahr. Dennoch sucht auch das Düsseldorfer Oberlandesgericht bereits Hallen und Säle für den Prozess in Duisburg und in der Landeshauptstadt. (mawo/we)