Duisburg. In Anwaltskreisen rechnet man zwar nicht mit dem Beginn des Loveparade-Prozesses in diesem Jahr. Dennoch sucht auch das Düsseldorfer Oberlandesgericht bereits Hallen und Säle für den Prozess in Duisburg und in der Landeshauptstadt. Im Duisburger Landgericht gibt es keinen Raum, der groß genug für den Mammutprozess wäre.

Der mögliche Loveparade-Prozess wird nicht im Duisburger Landgericht stattfinden. Selbst der größte Schwurgerichtssaal im 2. Stock des historischen Justizgebäudes ist zu klein, um allen mutmaßlichen Prozessbeteiligten Platz zu bieten. Das Gericht und das Düsseldorfer Oberlandesgericht prüfen nun andere Hallen und Säle, in denen die Schuldfrage der Katastrophe mit 21 Todesopfern juristisch geklärt werden kann. Sogar Düsseldorfer Messehallen sind als Prozessort im Gespräch.

Selbst wenn nicht gegen alle 16 Beschuldigten, gegen die die Staatsanwaltschaft seit gut zwei Jahren ermittelt, Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung erhoben werden sollte, ist die hölzerne Anklagebank im Saal 201 zu klein. (Einer der zuletzt 16 Beschuldigten sei gestorben. Zur Person und zu den näheren Todesumständen wollte der Sprecher keine Stellung nehmen.) Vielleicht maximal acht Personen finden dort Platz. Doch mit ihren ein oder zwei Anwälten würde sich die linke Seite des holzvertäfelten Schwurgerichtssaales schnell mit 30, 40 Prozessbeteiligten auf der Angeklagtenseite füllen.

Dazu kommen maximal die fünf an dem Fall arbeitenden Staatsanwälte, mögliche Nebenkläger und die zahlreichen Gutachter ihnen gegenüber. „Der Saal wäre auf jeden Fall zu klein“, so Landgerichtssprecher Bernhard Kuchler (39). Das Schwurgericht einer der fünf großen Strafkammern am Landgericht mit drei Richtern und zwei Schöffen säße zudem einer großen Zahl von Zuschauern und Pressevertretern gegenüber. Maximal 120 fänden Platz auf Bänken und Stühlen im Saal 201.

Alternativen geprüft

Also prüfen die Gerichte Alternativen. Auch in Duisburg schauen sich die Justizbehörden um. Die Räume müssen prozesstauglich sein, Arbeitsmöglichkeiten für alle Prozessbeteiligten bieten. Neben einem entsprechend großen Gerichtssaal muss es Besprechungsräume geben und Platz für die vielen tausend Akten. „Auch Sicherheitsaspekte müssen berücksichtigt werden“, so Kuchler. Groß wird auch der Presseandrang werden. Da wird schnell klar: Solche Räume sind in Duisburg rar, zumal bei einer erwarteten langen Prozessdauer die Örtlichkeit für längere Zeiten blockiert wäre. Auch die wegen Brandschutzmängeln geschlossene Mercatorhalle käme nicht in Frage.

Dass sich das Gericht jetzt mit der Raumfrage beschäftigt, lässt allerdings nicht auf ein zeitnahe Eröffnung des Verfahrens schließen. Pressestaatsanwalt Detlef Nowotsch betonte zwar gegenüber der WAZ, dass die Anklagebehörde „bemüht ist, zeitnah das Ermittlungsverfahren abzuschließen“, doch in Anwaltskreisen rechnet man nicht mit einem Prozessbeginn in diesem Jahr.

Von der Erhebung der Anklage bis zum Prozessauftakt

Selbst wenn die Staatsanwaltschaft in den nächsten Monaten Anklage gegen einzelne Beschuldigte erheben würde, würde es bis zu einem Prozessbeginn noch lange dauern.

Die Anklageschrift geht zunächst an die Angeklagten. Dann muss das Gericht die Anklageschrift prüfen und über die Zulassung zum Hauptverfahren entscheiden. Dazu ist bei der Größe des Verfahrens umfangreicher Schriftwechsel zu erwarten.

Wird das Verfahren eröffnet, müssen die Prozesstage terminiert werden. Auch das ist angesichst der zu erwartetenden großen Zahl der Prozessbeteiligten an langwieriges Verfahren.