Duisburg. Ein Duisburger und eine Mülheimerin müssen sich vor dem Landgericht Duisburg wegen gemeinschaftlichen Betrugs verantworten. Der Anklage zufolge hat das Duo in 14 Fällen Verkehrsunfälle fingiert oder provoziert. Die Angeklagten streiten jede Schuld ab.
Mit betrügerischen Autounfällen muss sich derzeit das Landgericht auseinandersetzen. 14 Unfälle listet die Anklageschrift auf, die einem 28-jährigen Duisburger und einer 26-jährigen Mülheimerin gemeinschaftlichen Betrug und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorwirft. Zwischen 2008 und 2011 soll das Paar mit wechselnden Mittätern in Duisburg und Umgebung Unfälle fingiert, unbeteiligte Dritte in Unfälle verwickelt und bei Versicherungen Schäden überhöht abgerechnet haben.
Die Mülheimerin und der Hamborner gelten als Drahtzieher. Sie sind die beiden einzigen, die sich vor dem Landgericht verantworten müssen. Elf Mittäter warten auf ihre Prozesse vor dem Amtsgericht.
Die beiden Angeklagten bestreiten. So ziemlich das einzige, was sie bislang einräumten, war der Besitz mehrerer Autos im Anklagezeitraum. Die Beweisaufnahme erweist sich als ausgesprochen mühsam: Da die Mehrzahl der Taten bereits Jahre zurück liegt, gerät das Erinnerungsvermögen vieler Zeugen an seine Grenzen. Polizisten und Juristen verwiesen im Zeugenstand bisher meist nur auf ihre Protokolle.
Kfz-Sachverständiger ist mit dem Angeklagten bekannt
Ein seltsames Licht warf der gestrige Prozesstag auf ein Gutachter-Büro im Duisburger Norden. Ein 35-jähriger sogenannter Kfz-Sachverständiger - persönlich mit dem Angeklagten bekannt- offenbarte, dass er in einigen Fällen nur die Fotos der Unfallwagen gemacht habe. „Die Gutachten hat mein Kollege erstellt.“ Das sei doch völlig in Ordnung, so der Zeuge.
Zumindest zwei Gutachten machten die Richter misstrauisch. Innerhalb von zwei Monaten war da das selbe Auto untersucht worden. „Doch die Schäden vom ersten Unfall tauchen im zweiten Gutachten zwei Monate später nicht als Vorschäden auf“, stellte der Vorsitzende fest. Der Zeuge fand dafür keine einleuchtende Erklärung, hatte aber offenbar auch die richterlich Belehrung nicht verstanden, nach der er hätte schweigen dürfen, um sich nicht selbst zu belasten. So oder so erwartet den Mann nun wohl ein Strafverfahren.