Gelsenkirchen. Fünf Angeklagte müssen sich wegen Betruges und versuchten Betruges verantworten. Haftstrafen zwischen drei und neun Monaten.

Das Prinzip ist simpel. Man setze sich hinters Steuer, verabredet Ort und Zeitpunkt mit einem befreundeten Autofahrer, arrangiert einen Unfall und bittet Versicherungen zur Kasse. Gleich fünf Arrangeure mussten sich vor dem Amtsgericht für ihre gewollten Unfallfahrten wegen Betruges und versuchten Betruges verantworten. Nur drei Unfallfahrer waren vor Gericht erschienen.

Es war offensichtlich, dass die drei Angeklagten (35, 49 u. 49) zu den Taten animiert worden waren. Denn einem der abwesenden Unfallinszenatoren hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, das einträgliche Geschäft gewerbsmäßig zu betreiben.

Zum ersten Mal bumste es am 21. März letzten Jahres auf der Adenauerallee, sinnigerweise unter Einsatz teurer Schlitten. Sein 3er BMW-Cabrio steuerte der Fahrer gegen einen BMW 750 i und einen Mercedes, B-Klasse. Angeblich sei er beim Abbiegen von der Erler Straße einem Pkw ausgewichen. Über 14.000 Euro sollten die Versicherungen locker machen. Sie zahlten aber nicht. Am 2. Mai fuhr beim inszenierten Unfall ein Passat auf der Rottstraße erneut in zwei Autos: in einen Mercedes und einen BMW. Er sei durch einen Pkw-Fahrer abgedrängt worden, erklärte der Unfallfahrer. Diesmal flossen 5600 Euro von der Versicherung.

Angeklagte räumen Tat ein

Die Aufklärung der Taten hätte sich mit einem Dutzend Zeugen und Sachverständigen vermutlich über mehrere Verhandlungstage hingezogen. Das Gericht zog sich mit Staatsanwältin und den Verteidigern zur Beratung zurück. Nach Rücksprache mit ihren Mandanten räumten die Angeklagten ihre Taten ein und verkürzten damit die Zeit für die Wahrheitsfindung erheblich. Das spiegelte sich auch im Strafmaß wider. Das Urteil für drei Angeklagte: Drei, fünf und neun Monate Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit und je 100 Sozialstunden. Der Vierte erhielt neun Monate, weil er nicht nur die Versicherung betrügen wollte, sondern eine Waffe im Auto mitführte und nach Ignorierung einer roten Ampel eine Radfahrerin verletzt hatte. Das Verfahren gegen den fünften Mann, den offensichtlich gewerbsmäßig inszenierenden Autobumser, wird abgetrennt.