Duisburg. 25.000 Euro Geldstrafe und zwei Monate Fahrverbot. Damit bestrafte das Duisburger Amtsgericht Alltours-Geschäftsführer Willi Verhuven, nachdem er am Duisburger Innenhafen einen Polizisten angefahren haben soll. Der Unternehmer beteuert weiter seine Unschuld und will gegen das Gerichtsurteil angehen.
Schuldspruch für Willi Verhuven: Das Amtsgericht hat den 62-jährigen Geschäftsführer des hiesigen Reise-Unternehmens Alltours wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 25.000 Euro (50 Tagessätze a 500 Euro) sowie einem zweimonatigen Fahrverbot verurteilt. Obwohl die Richterin in ihrem Urteilsspruch damit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft geblieben war (42.000 Euro, drei Monate Fahrverbot), kündigte der erstmals sein Schweigen brechende Verhuven unmittelbar nach der Verhandlung an, dass er und seine Anwälte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werden.
„Das Urteil hat mich überrascht. Wir haben im Verfahren deutlich belegt, dass der Nebenkläger falsch ausgesagt hat“, erklärte Verhuven im Gespräch mit mehreren Medienvertretern. Das sei vom Gericht aber nicht gewürdigt worden. Er bezeichnete die Version der Ereignisse vom 21. März 2012, die der Motorradpolizist geschildert hatte, als „reine Schutzbehauptung“. Und er erklärte: „Ich hab den nicht umgefahren. Er ist aggressiv auf mein Auto draufgegangen.“
Polizist als Aggressor
Seine Sicht der Dinge hatte der Unternehmer zuvor auch vor Gericht erstmals selbst erläutert. Darin stellte er den Polizisten als Aggressor dar, der erst mit den Händen auf die Motorhaube geschlagen, dann einen Scheibenwischer abgerissen und am Ende damit gegen Verhuvens Sportwagen geschlagen habe. Er sei auch nicht auf den Beamten zugefahren, sondern habe auf abschüssiger Straße vor Schreck lediglich leicht die Bremse gelöst. Und Verhuvens Verteidiger erklärte später in seinem Plädoyer, dass sein Mandant das Fahrzeug nur habe wenden wollen.
Prozess gegen Alltours-Chef
Zuvor wurden erneut mehrere Zeugen und Sachverständige gehört – darunter auch jener Polizeibeamte, der Verhuven bereits vor dem Vorfall mit dem Motorradpolizisten an anderer Stelle auf die Sperrung des Innenhafens wegen einer Demonstration aufmerksam gemacht hatte. Bereits dort soll Verhuven gesagt haben, dass ihn dieser Streik nichts anginge und dass der Polizist dafür sorgen solle, dass er durchkommt.
Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde
Der Staatsanwalt erklärte in seinem Plädoyer, dass er den sachlichen, detailreichen und in sich schlüssigen Aussagen des geschädigten Polizeibeamten Glauben schenke. Diese Schilderungen hätten sich auch mit den Aussagen von „unabhängigen Zeugen“ gedeckt, die also weder zur Polizei noch zu Alltours gehörten. Für ihn sei die Durchsetzung der Straßensperre eine rechtmäßige und verhältnismäßige Amtshandlung des Polizeibeamten gewesen.
Der Anwalt des Polizisten, der als Nebenkläger auftrat, kritisierte Verhuvens Nachtatverhalten. Verhuven hat Strafanzeige gegen den Polizisten wegen Sachbeschädigung sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde erstattet und ihn in einer Zivilklage auf Zahlung von Schadenersatz verklagt. Von Reue oder Einsicht fehle jede Spur.
Veränderte Aussage
Der Verteidiger zweifelte die Glaubwürdigkeit des Polizisten an, weil der im Laufe des Verfahrens seine Aussage verändert habe. Zumal gebe es begründete Zweifel, ob die Knieverletzung des Beamten tatsächlich von einem eventuellen Zusammenprall mit Verhuvens Pkw stamme. Das konnte keines der Gutachten zweifelsfrei belegen. Die Richterin folgte in ihrem Urteil – mit Ausnahme des Strafmaßes – aber der Sicht der Staatsanwaltschaft.