Duisburg. . Der Verein Frauen helfen Frauen betreibt seit 30 Jahren das Autonome Frauenhaus. In diesem Jahr mussten schon über 20 Frauen abgewiesen werden, weil ihr Aufenthalt rein aus Spenden finanziert werden müsste - und eine Insolvenz auch niemandem helfen würde.
Frauenhäuser sind Zufluchtsorte für Frauen und ihre Kinder nach erlebter körperlicher Gewalt, psychischer Gewalt, Vergewaltigung. Immer häufiger sind die Mitarbeiterinnen jedoch gezwungen, den Hilfesuchenden die Tür zu weisen, um nicht die ganze Einrichtung durch drohende Insolvenz zu gefährden.
„Das ist für uns alle extrem belastend“, sagt Hiltrud Limpinsel vom Vorstand des Trägervereins Frauen helfen Frauen. „Wir wollen allen eine Zuflucht bieten, müssen jetzt aber erst mal fragen, nach welchem Paragrafen des Ausländergesetzes sie hier sind oder ob sie Bezüge vom Jobcenter bekommen.“ Was bei vielen nicht der Fall ist. Über zwei Dutzend Frauen mussten die Duisburgerinnen dieses Jahr bereits abweisen, weil das Spendenkontingent schon im Februar erschöpft war. Teils sprangen andere Frauenhäuser ein.
Finanzierung nach Tagessätzen
Das Problem: Die meisten der bundesweit 356 Frauenhäuser werden von den Städten und Landschaftsverbänden nicht fest finanziert, sondern nach Tagessätzen – wenn die Frauen anspruchsberechtigt sind. Studentinnen etwa müssten sich erst exmatrikulieren, um über das Jobcenter Geld zu bekommen und damit den Aufenthalt im Frauenhaus zu finanzieren.
Platz für 80 Frauen mit ihren Kindern
Im Duisburger Frauenhaus von Frauen helfen Frauen kommen jedes Jahr etwa 80 Frauen mit ihren Kindern unter. Die Aufenthaltsdauer liegt im Schnitt bei sechs Wochen.
Weitere Informationen zum Verein und zum Autonomen Frauenhaus gibt es unter www.frauen-helfen-frauen.org. Infos zur Finanzierung der Häuser: www.schwere-wege-leicht-machen.de
Ein Spendenkonto gibt es auch: Konto-Nummer 223 003 799 bei der Sparkasse Duisburg, BLZ 350 50000.
Bei Frauen aus den Neu-EU-Ländern oder den EU-Beitrittsländern ist ein Anspruch nach frühestens einem Jahr erarbeitet. Für eine Frau mit drei Kindern sind aktuell 1800 Euro im Monat plus etwa 1000 Euro Lebensunterhalt nötig. Und damit ist dann noch kein Cent in eine gewaltfreie Zukunft investiert. Manche Frau kehrt zurück zum prügelnden Mann, hofft auf Besserung. Erfolgreich ist das jedoch selten, sagt Limpinsel, die diese Frauen oft genug erneut aufnimmt.
Frauenwohl bleibt Baustelle
Am Montag haben die Frauenhäuser bei einer Anhörung im Bundestag erklärt: „Wer mit dem Rücken zur Wand steht, kann anderen nicht den Rücken stärken“. Ob sie damit einen Schritt weiter sind in Richtung Festfinanzierung, ist jedoch offen.
Aktuell sitzt eine Frau mit vier Kindern regelrecht in der Falle: Die französische Staatsbürgerin kann nicht zurück in die Heimat, weil sie damit dem Vater die Kinder entziehen würde. In Deutschland ist sie nicht anspruchsberechtigt, weil ihr Mann sie zwischendurch beim Ausländeramt abgemeldet hatte. Und das Jugendamt sagt, dass man ihr die Kinder entziehen würde, sobald sie zum Mann zurückkehren würde, da er im Beisein der Kleinen schwere Gewalt ausübte. Das Kindeswohl wird geachtet, das Frauenwohl bleibt Baustelle.