Duisburg. . Wegen Totschlags verurteilte das Landgericht am Montag einen 72-jährigen Rheinhauser zu vier Jahren Haft. Am 22. Mai hatte der ehemalige Bergmann seine Ehefrau im Streit mit 83 Messerstichen getötet.
Hätte ein Rechtsanwalt einem heute 72-jährigen Türken aus Rheinhausen vor fünf Jahren nicht von einer Scheidung abgeraten, wäre wohl alles anders gekommen. So aber verlor der Mann nach einer 54-jährigen Ehe am 22. Mai die Nerven und tötete seine sieben Jahre jüngere Frau im Badezimmer der ehelichen Wohnung an der Friedrich-Alfred-Straße mit 83 Messerstichen. Das Landgericht verurteilte ihn dafür gestern zu vier Jahren Gefängnis.
Die 5. Große Strafkammer wertete die Tat nach dreitägiger Beweisaufnahme als Totschlag im Affekt. Ein Gutachter hatte nicht ausschließen können, dass der Mann nach vielen Jahren der Demütigung in einen psychischen Ausnahmezustand geriet, als seine Frau ihn am Tatabend in einer der zahllosen Streitigkeiten erneut beleidigte und anspuckte.
Beziehung entwickelte sich zum Alptraum
Der Angeklagte hatte dem Gericht von einer traurigen Ehe berichtet. Vor 54 Jahren war sie von Dorfbewohnern in Anatolien für den Waisen und eine Nachbarstochter gestiftet worden. Von Liebe konnte wohl nie die Rede sein. Aber nach den Worten des Angeklagten entwickelte sich die Beziehung zum Alptraum.
Seit Jahren musste der frühere Bergmann auf einer Matratze am Fußende des Ehebettes schlafen, seine Frau habe ihn für jede Kleinigkeit ausgeschimpft. Am Tatabend war es zum Streit gekommen, weil der Rentner seine Frau nicht schnell genug rasierte. Er holte ein Küchenmesser und stach immer wieder auf das in der Wanne liegende Opfer ein. Zuletzt setzte er einen Schnitt von Ohr zu Ohr, wie er üblicherweise beim Schächten von Tieren verwendet wird.
Angeklagter stellte sich selbst
Das Schwurgericht ordnete die Tat als sogenannten minderschweren Fall in einen deutlich niedrigeren Strafrahmen ein. Dabei berücksichtigten die Richter, dass der Angeklagte bislang unbestraft war und ein Geständnis ablegte. Nach der Tat hatte sich der Angeklagte außerdem selbst gestellt. Er war in eine nahe gelegene Gaststätte gegangen und hatte darum gebeten, die Polizei zu rufen. Den verdutzten Beamten erklärte er, er habe soeben seine Frau getötet und hatte seine Hände ausgestreckt, damit man ihm Handschellen anlegen konnte.
Die Untersuchungshaft hat der schwer kranke Mann in einem Justizkrankenhaus verbracht. Bis zum Antritt der Strafhaft darf er nun auf freiem Fuß bleiben.