Duisburg. . Um die Finanzlage der Duisburger Lehmbruck-Stiftung steht es schlecht. Nun sollen städtische Kontrolleure die Buchhaltung des Museums genauer in den Blick nehmen. Es heißt, im Museum würden Kosten, Dienstreisen und Abrechnungen “eher lax und locker vom Hocker“ abgewickelt.
Nächste Aufgabe für die städtischen Kontrolleure des Rechnungsprüfungsamtes: Sie sollen die Buchhaltung des Lehmbruck-Museums unter die Lupe nehmen.
Das beschloss nach WAZ-Informationen der Rechnungsprüfungs-Ausschuss am Dienstag. Wie berichtet gilt die Finanzlage der Stiftung als äußert angespannt, wenn nicht sogar als gefährdet.
Bei den Prüfungen geht es aber nicht um schwerwiegende Vorwürfe wie Korruption, sondern eher darum, dass im Museum Kosten, Dienstreisen und Abrechnungen „eher lax und locker vom Hocker“ abgewickelt werden. „Da muss nur mal aufgeräumt werden“, heißt es. Zugleich wurde der ehemalige Sparkassen-Vorstand Claus-Robert Witte dem Stiftungs-Kuratorium als beratendes Mitglied zur Seite gestellt.
Enorme Finanzprobleme
Gleichzeitig steht das Museum aktuell vor enormen Finanzproblemen jenseits des bekannten Sanierungsstaus am Gebäude, der sich auf mehrere Millionen Euro beläuft. Dabei soll sogar die Liquidität der Stiftung gefährdet sein. Im Kuratorium und auch im Rathaus werden einschneidende Sparmaßnahmen diskutiert. Für größere, kostenträchtige Ausstellungen mit Werken auswärtiger Künstler soll kein Geld mehr da sein. Derzeit bekommt die Stiftung gut zwei Millionen als städtischen Jahreszuschuss, die Erträge aus dem Stiftungskapital belaufen sich auf rund 300.000 Euro. Seit 2010 ist die Stiftung im Minus, aktuell beläuft es sich auf über 600.000 Euro.
Nicht vom Tisch ist der mögliche Verkauf einer Skulptur von Alberto Giacometti, für den ein Sammler eine Summe an die 20 Mio € geboten haben soll. In der nächsten Kuratoriumssitzung soll darüber beraten werden, das Angebot auf seinen konkreten Inhalt und auf die rechtlichen Möglichkeiten hin zu überprüfen. Dabei geht es auch um die Frage, ob der Erlös bei einem Verkauf allein für den Kunsterwerb eingesetzt werden kann oder es zulässig ist, damit teilweise doch auch die Stiftung vor dem finanziellen Ruin zu bewahren. Bei einigen Vertretern gibt es dazu offenbar angesichts der Notlage „vorsichtige Zustimmung“.