Duisburg. .

Das Vorhaben von Museumsdirektor Raimund Stecker, Alberto Giacomettis Bronze „Das Bein“ von 1958 zu verkaufen, stößt bei Fachleuten und in der Öffentlichkeit auf vehemente Kritik. „Ich kann aus meiner Sicht der Abgabe des Beins nicht zustimmen“, so Dr. Gottlieb Leinz, der als ehemaliger stellvertretender Leiter des Wilhelm-Lehmbruck-Museums die Ausstellung „Alberto Giacometti: Die Frau auf dem Wagen. Triumph und Tod“ im Kulturhauptstadtjahr 2010 kuratiert hatte.

„Von mir ist nicht zu erwarten, dass ich tatenlos zuschaue“, so Leinz über den angedachten Verkauf. Er habe prinzipiell nichts dagegen, wenn sich Museen von Werken trennen, wenn es sich um Dubletten handele oder sie nicht in die Sammlung passten. Aber Giacomettis „Bein“ sei „ein Highlight der Sammlung“ und gehöre zum „Tafelsilber“. Ein solches Werk verkaufe man nicht, um ein „zweitrangiges Werk“ zu erstehen.

Wie berichtet, möchte Stecker aus dem Verkauf an einen privaten Sammler und einem Erlös, der sich auf über 15 Millionen Euro belaufen könnte, unter anderem das Bild „Frau auf dem Wagen“ kaufen, das zur gleichen Zeit entstanden ist wie die gleichnamige Skulptur, die im Besitz des Museums ist. Von „Tafelsilber“ könne man sich trennen, wenn dafür „Tafelgold“ entstehe, so Stecker, der das Bild seit 2010 ganz oben auf der Wunschliste hat.

Zwar gebe es vom „Bein“ mehrere Stücke, so der Giacometti-Experte Leinz. Aber „wir haben das schönste und privilegierteste Exemplar“, das durch einen hohen Messinganteil „strahlt wie eine Monstranz“.

Versteigerung eines anderen Abgusses in New Yoek

Morgen soll bei Christie’s in New York ein anderer, weniger aufwendiger Abguss des „Beins“ von 1947 versteigert werden. Er wird auf zehn bis 15 Millionen Dollar taxiert.

Fraglich ist auch, ob Stecker „Das Bein“ des Schweizer Bildhauers Giacometti (1901-1966) überhaupt verkaufen darf. Im Leitfaden des Deutschen Museumsbundes zum Sammeln und Abgeben von Museumsgut ist allenfalls die Veräußerung an andere Museen vorgesehen. Dies wäre beim „Bein“ aber nicht so; Kaufinteressent ist ein Privatsammler.

FAZ zweifelt an der Rechtmäßigkeit des Vorhabens

Die FAZ, die unter der Überschrift „Arm dran, Bein weg“ über einen möglichen Verkauf berichtet hatte, ergänzte am Tag darauf, dass eine Veräußerung der rechtlichen Grundlage entbehre.

„Das ist eine Meinung, die man teilen kann“, so Stecker. Solche Fragen müssten in Gesprächen geklärt werden. Da er allerdings auf eine Indiskretion aus dem Kuratorium habe reagieren müssen, seien noch Fragen offen. Selbstverständlich entscheide das Kuratorium mit. „Ich weine keine Träne, wenn das nicht zustande kommt.“