Duisburg. Ein Unfall mit einem Baukran, der im April 2008 im Innenhafen in Flammen aufgegangen war, beschäftigt nun das Duisburger Landgericht in zweiter Instanz. Der Kranführer hatte seinerzeit eine Überlast-Sicherung vergessen.
Eine dunkle Rauchwolke stand am 22. April 2008 über dem Innenhafen. Ein Baukran war auf den Portsmouth-Damm gestürzt. Ein Ponton, von dem aus Stahlrohre in den Grund des Hafens gesetzt worden waren, stand in Flammen. Schuld an dem Unfall: Die Schusseligkeit des heute 66-jährigen Kranführers aus Ostfriesland. Gestern stand er in zweiter Instanz vor Gericht.
Nach Wartungsarbeiten hatte der Mann schlicht vergessen, einen Sicherungsmechanismus wieder einzuschalten. Der hätte bei Überlast den Kran sofort gestoppt. Mehrere Warnleuchten hatte der Kranführer übersehen und so nicht gemerkt, dass er statt der zulässigen sechs Tonnen Gewicht neun Tonnen am Haken hatte.
Gasflaschen setzten Ponton in Brand
Folge: Der Kran kippte beim Schwenken auf dem Ponton um, der Ausleger landete auf der Innenhafen-Querung und dellte die Beton- und Stahlbrüstung ein. Durch den Sturz lösten sich Gasflaschen aus der Verankerung. Sauerstoff und Acetylen verpufften.
Kran in Duisburg umgekippt
Bei den Löscharbeiten gerieten Diesel und Hydrauliköl in den Innenhafen, von denen das meiste aber innerhalb weniger Tage mit Bindemitteln aufgenommen werden konnte. Um welche Menge umweltgefährdender Substanzen es sich genau handelte, konnte auch ein Mitarbeiter des städtischen Umweltamtes im Zeugenstand nicht aufklären.
Das Amtsgericht hatte den inzwischen verrenteten Kranführer im April dieses Jahres wegen fahrlässigen Herbeiführens einer Brandgefahr, fahrlässiger Baugefährdung, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Gewässerverunreinigung verurteilt.
Schaden betrug 80.000 Euro
Die Schuld des 66-Jährigen hatten die Richter allerdings als vergleichsweise gering eingestuft, ihn verwarnt und eine Geldstrafe von 1200 Euro unter Vorbehalt - also quasi auf Bewährung - ausgesprochen.
Doch der Punkt mit der Straßenverkehrsgefährdung wurmte den Ostfriesen. „Mein Mandant möchte es nicht riskieren, demnächst im Zusammenhang mit einem Straßenverkehrsvergehen diese Strafe möglicherweise bezahlen zu müssen“, begründete der Verteidiger den Gang in die zweite Instanz.
Die Berufungskammer tat dem Angeklagten den Gefallen und nahm den Punkt heraus. Eine konkrete Gefährdung von Straßenverkehrsteilnehmern habe es nicht gegeben, so die Richter. Alles andere blieb.
Der Schaden am Damm betrug 80.000 Euro. Der Kran wäre den 66-Jährigen erheblich teurer gekommen, doch hier sprang die Versicherung ein.