Münster. . Schwere Vorwürfe gegen den „Checker“ Thomas Karaoglan: Ein Zwölfjähriger behauptet, der Ex-Kandidat von „Deutschland sucht den Superstar“ habe sich ihm zweimal unsittlich genähert. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Anklage wegen sexuellen Missbrauchs erhoben. Der Sänger weist die Vorwürfe zurück.

Vor zwei Jahren war er der Shooting-Star bei Bohlens Superstar-Suche. Beim DSDS-Casting wurde er zwar nur fünfter, seine Single „Checker, der Vollstrecker“ schoss dennoch in die Charts. Seine Auftritte bei „Let’s dance“ wurden dann bei den Fans Kult. Nun drohen Thomas Karaoglan Schlagzeilen ganz anderer Art: Die Staatsanwaltschaft Münster hat gegen den Duisburger Sänger Anklage wegen sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen erhoben. Nach Medienberichten soll ein Zwölfjähriger Junge das Opfer sein.

Staatsanwaltschaft sieht einen hinreichenden Verdacht

Die Staatsanwaltschaft Münster bestätigt, dass es die Anklage gegen den Checker gibt. „Wir gehen davon aus, dass die Vorwürfe zutreffen“, so Pressesprecher Heribert Beck. „Juristisch gesagt: Dass es also einen hinreichenden Tatverdacht gibt.“ Über die näheren Umstände der Tat will er keine Auskunft geben. Er bestätigt allerdings, dass es sich um einen „unter 14-Jährigen“ handelt“, der die Vorwürfe erhoben hat.

Der aus der Reihe tanzt

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    Laut der Bild-Zeitung hatte der Vater des mutmaßlichen Opfers behauptet, Karaoglan habe seinen Sohn angeblich bei einem Auftritt vor einem halben Jahr nahe Münster kennengelernt. Über das Internet sollen die beiden in Kontakt geblieben sein. Bei mehreren Treffen soll sich nach Angabe des Vaters dann der Missbrauch abgespielt haben.

    Checker trat bereits in manches Fettnäpfchen

    Der 19-Jährige weist die erhobenen Vorwürfe über sein Management entschieden zurück. Manager Manuel Pielka versichert: „Thomas hat ganz sicher keinerlei Hang zu Minderjährigen und gleichgeschlechtlichen Beziehungen.“ Glücklicherweise habe er ausreichend Beweise um darzulegen, dass es dem Kläger von Anfang an nur darum gegangen sei, „mit erpresserischen Methoden aus einer berühmten Persönlichkeit Profit zu schlagen und selbst in die Öffentlichkeit zu kommen.“ Er sei 100-prozentig sicher, dass alles widerlegt werden könne. „Wer Thomas kennt, weiß: Der ist zwar schon in manches Fettnäpfchen getreten und hat oft große Klappe – aber sowas, das ist undenkbar.“

    Das zu entscheiden, ist jetzt Sache des Gerichts. „Wir befinden uns in einem sehr frühen Stadium des Verfahrens“, so Gerichtssprecher Matthias Bäumer. Termine seien noch nicht gesetzt, zunächst werde geprüft, ob das Hauptverfahren gegen den Checker eröffnet wird.