Duisburg. . Ein Polizist hat interne Dienstgeheimnisse für private Zwecke missbraucht. Nun muss er sich vor Gericht verantworten. Für einen Schrotthändler soll er Halterabfragen gestartet haben. Die Taten räumte er rückhaltlos ein. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und vom Dienst suspendiert.

Ein Polizeibeamter darf behördeneigene Informationssysteme nicht für private Zwecke missbrauchen. Schon gar nicht, wenn das im Zusammenhang mit den dubiosen Auto-Geschäften eines Schrotthändlers steht. Wegen eines solchen Vergehens musste sich gestern ein 47-jähriger Polizist aus Duisburg vor dem Amtsgericht Stadtmitte verantworten.

Die Anklage warf dem Mann, der seit mehr als 20 Jahren Polizist ist und seinen Dienst zuletzt auf der Wache Homberg versah, Verletzung von Dienstgeheimnissen vor. In drei Fällen hatte er 2008 und 2009 für einen Duisburger Schrotthändler Halterabfragen gestartet. Die Anklage ließ zumindest in einem Fall keinen Zweifel daran, was hinter den Informationen steckte: Ein in Italien bei einem Leasing-Geschäft unterschlagenes Auto war noch nicht offiziell als gestohlen gemeldet worden, so die beruhigende Auskunft des Beamten an den Autoschieber, den wohl Zweifel an der Ware geplagt hatten.

Ein weiterer Punkt der Anklage betraf ebenfalls das freundschaftliche Verhältnis des 47-jährigen Beamten zu dem Schrotthändler. Der war von einem Betrüger hereingelegt worden und hatte für drei Fernseher, die er nie zu sehen bekam, 1200 Euro bezahlt. Bei einer Anzeige bei der Polizei behauptete er dagegen, er sei von dem Täter mit einer Waffe bedroht und ausgeraubt worden. Zuvor hatte sich der Schrotthändler darüber mit dem Polizisten beraten. So etwas nennt das Gesetz Beihilfe zum Vortäuschen einer Straftat.

Rückhaltlos geständig

Beide Taten räumte der Polizist rückhaltlos ein, nachdem sich die Verfahrensbeteiligten 30 Minuten lang außerhalb der Öffentlichkeit über die Sach- und Rechtslage beraten hatten. Staatsanwaltschaft und Schöffengericht sahen die Vergehen des Angeklagten als relativ gering an. Schließlich habe der Beamte ja keine Polizeieinsätze an die Unterwelt verraten, so die Anklagevertreterin. Der bislang nicht vorbestrafte 47-Jährige kam mit einer Geldstrafe von 2700 Euro (90 Tagessätze zu je 30 Euro) davon.

Bestraft ist er allerdings schon reichlich: Seit geraumer Zeit ist der Beamte vom Dienst suspendiert, muss mit deutlich gekürzten Bezügen auskommen. Disziplinarrechtlich droht ihm trotz des vergleichsweise milden Urteils nun noch die Entfernung aus dem Dienst. Das Verfahren gegen zwei seiner Kollegen, die ebenfalls Halterabfragen für den Schrotthändler gemacht hatten, war im Vorfeld gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden. Der Schrotthändler wurde für seine krummen Geschäfte bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.